Schulden & Inkasso

Verjährung von Schulden: Wann Sie nicht mehr zahlen müssen

Viele alte Forderungen tauchen nach Jahren wieder auf, oft über ein Inkassobüro. Ob Sie noch zahlen müssen, hängt von ein paar Daten ab, die Sie selbst prüfen können.

Von Matteo Oberhauser · Zuletzt geprüft am · 4 Min. Lesezeit

Inhalt
  1. Die regelmäßige Frist: drei Jahre
  2. Lange Fristen: 10 und 30 Jahre
  3. Was die Verjährung aufhält
  4. So berufen Sie sich auf die Verjährung
  5. Verjährung und SCHUFA
  6. Wann es sich lohnt, trotzdem zu zahlen
  7. Quellen

Verjährung bedeutet: Nach einer bestimmten Zeit dürfen Sie die Zahlung verweigern, auch wenn die Forderung ursprünglich berechtigt war. Das schützt davor, dass Gläubiger Jahrzehnte später mit alten Rechnungen kommen, die man kaum noch prüfen kann.

Die regelmäßige Frist: drei Jahre

Für die meisten Alltagsschulden gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren. Dazu gehören Rechnungen von Onlineshops, Handyverträge, Fitnessstudios, Handwerkerrechnungen und Ratenkredite.

Die Frist beginnt nicht mit der Rechnung, sondern am Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist und der Gläubiger davon wusste. Ein Beispiel:

Rechnung fällig Frist beginnt Verjährt mit Ablauf des
15. März 2022 31. Dezember 2022 31. Dezember 2025
2. Dezember 2023 31. Dezember 2023 31. Dezember 2026
10. Januar 2024 31. Dezember 2024 31. Dezember 2027

Forderungen aus dem Jahr 2023 verjähren also zum Jahresende 2026, wenn nichts dazwischenkommt.

Lange Fristen: 10 und 30 Jahre

Einige Ansprüche verjähren später. Wichtig sind vor allem diese:

  • 30 Jahre für Forderungen, die durch ein Urteil, einen Vollstreckungsbescheid oder einen gerichtlichen Vergleich festgestellt wurden. Zinsen, die nach dem Titel laufend entstehen, verjähren aber nach drei Jahren.
  • 10 Jahre für bestimmte Ansprüche im Zusammenhang mit Grundstücken.
  • Bei Steuerschulden gelten eigene Regeln der Abgabenordnung, in der Regel fünf Jahre für die Zahlungsverjährung.

Hat ein Gläubiger also schon einen Vollstreckungsbescheid gegen Sie, hilft die dreijährige Frist nicht mehr. Prüfen Sie in diesem Fall nur die Zinsen.

Was die Verjährung aufhält

Es gibt zwei Arten von Unterbrechungen. Bei der Hemmung bleibt die Uhr stehen und läuft danach weiter. Beim Neubeginn fängt die Frist komplett von vorne an.

Die Verjährung wird gehemmt, solange

  • Sie und der Gläubiger über die Forderung verhandeln, und noch drei Monate danach,
  • ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt ist oder eine Klage läuft,
  • ein Verfahren vor einer Schlichtungsstelle läuft.

Die Frist beginnt neu, wenn Sie die Schuld anerkennen. Das passiert schneller, als viele denken: durch eine Teilzahlung, eine Zinszahlung, eine Bitte um Ratenzahlung oder eine Unterschrift unter ein Schuldanerkenntnis.

Vorsicht bei alten Forderungen: Wer auf ein Inkassoschreiben zu einer möglicherweise verjährten Schuld mit "Ich kann gerade nur 20 Euro zahlen" antwortet, erkennt die Schuld unter Umständen an. Prüfen Sie zuerst die Daten.

Eine einfache Mahnung, ein Brief vom Inkassobüro oder ein Anruf hemmen die Verjährung dagegen nicht.

So berufen Sie sich auf die Verjährung

Die Verjährung wirkt nicht automatisch. Sie müssen sie geltend machen, man spricht von der Einrede der Verjährung. Ein kurzer Brief reicht:

Sehr geehrte Damen und Herren, zu Ihrem Schreiben vom [Datum], Aktenzeichen [Nummer], teile ich mit, dass die Forderung verjährt ist. Ich erhebe die Einrede der Verjährung und werde nicht zahlen. Bitte bestätigen Sie mir schriftlich, dass Sie die Forderung nicht weiter verfolgen und eine gegebenenfalls erfolgte Meldung an Auskunfteien löschen. Mit freundlichen Grüßen, [Name]

Erkennen Sie in diesem Brief nichts an und bieten Sie keine Zahlung an.

Kommt trotzdem ein gerichtlicher Mahnbescheid, legen Sie Widerspruch ein. Das Gericht prüft im Mahnverfahren nicht, ob eine Forderung verjährt ist. Das müssen Sie im anschließenden Verfahren selbst vortragen.

Verjährung und SCHUFA

Haben Sie die Einrede der Verjährung erhoben, sollten Sie prüfen, ob die alte Forderung noch bei einer Auskunftei gespeichert ist. Fordern Sie dazu Ihre kostenlose SCHUFA-Datenkopie an. Steht die Forderung dort noch als offen, schreiben Sie der SCHUFA und dem meldenden Unternehmen, legen Ihr Schreiben zur Verjährung bei und verlangen eine Prüfung des Eintrags.

Wann es sich lohnt, trotzdem zu zahlen

Rechtlich müssen Sie eine verjährte Schuld nicht begleichen. Manchmal gibt es aber gute Gründe dafür, etwa wenn es um einen privaten Gläubiger geht, mit dem Sie weiter gut auskommen wollen. Das entscheiden Sie selbst. Was Sie freiwillig gezahlt haben, bekommen Sie später nicht zurück.

Quellen

Häufige Fragen

Nach wie vielen Jahren verjähren Schulden?

Die meisten Forderungen aus Verträgen verjähren nach drei Jahren. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist. Forderungen aus einem Urteil oder Vollstreckungsbescheid verjähren erst nach 30 Jahren.

Verlängert eine Mahnung die Verjährung?

Nein. Eine einfache Mahnung oder ein Inkassoschreiben hemmt die Verjährung nicht. Anders ist es bei einem gerichtlichen Mahnbescheid, bei Verhandlungen zwischen Ihnen und dem Gläubiger oder wenn Sie die Schuld anerkennen.

Wird eine verjährte Schuld automatisch gelöscht?

Nein. Die Forderung besteht weiter, Sie dürfen aber die Zahlung verweigern. Dazu müssen Sie sich ausdrücklich auf die Verjährung berufen. Was Sie trotz Verjährung bezahlt haben, können Sie nicht zurückverlangen.