Widerspruch gegen den Mahnbescheid: So füllen Sie das Formular aus
Dem gelben Umschlag liegt ein Formular für den Widerspruch bei. Es auszufüllen dauert fünf Minuten, ein Fehler dabei kann aber teuer werden.
Inhalt
Ein Mahnbescheid kommt immer per Post in einem gelben Umschlag. Auf dem Umschlag steht das Zustelldatum. Ab diesem Tag haben Sie zwei Wochen Zeit, um zu widersprechen. Ob ein Widerspruch für Sie sinnvoll ist, erklärt unser Überblick zu Mahnung, Mahnbescheid und Inkasso. Hier geht es um die Praxis: das Formular.
Vorher prüfen: Ist die Forderung berechtigt?
Widersprechen sollten Sie nur, wenn Sie die Forderung ganz oder teilweise bestreiten. Gründe dafür sind zum Beispiel:
- Sie haben die Rechnung bereits bezahlt.
- Sie haben die Ware nie bekommen oder den Vertrag wirksam widerrufen.
- Die Forderung ist verjährt.
- Die Nebenkosten, etwa Inkassogebühren, sind zu hoch.
- Sie kennen den Gläubiger nicht und haben nie einen Vertrag mit ihm geschlossen.
Ist die Forderung dagegen berechtigt, kostet Sie ein Widerspruch nur Geld. Es folgt ein Gerichtsverfahren, das Sie verlieren, und dessen Kosten tragen Sie. In diesem Fall ist es besser, die Forderung zu bezahlen oder dem Gläubiger eine Ratenzahlung anzubieten. Ein Muster dafür finden Sie in unserem Ratgeber Ratenzahlung vereinbaren.
Das Formular Schritt für Schritt
Dem Mahnbescheid liegt ein Vordruck mit der Überschrift "Widerspruch" bei. Er ist bereits mit dem Aktenzeichen und den Namen der Beteiligten bedruckt.
- Prüfen Sie, ob Aktenzeichen und Ihr Name richtig sind. Das Aktenzeichen muss mit dem auf dem Mahnbescheid übereinstimmen.
- Kreuzen Sie an, ob Sie dem Anspruch insgesamt widersprechen oder nur einem Teil.
- Bei einem Teilwiderspruch tragen Sie ein, welchen Teil Sie bestreiten, zum Beispiel nur die Inkassokosten oder einen bestimmten Betrag der Hauptforderung.
- Tragen Sie Datum und Ort ein und unterschreiben Sie. Ohne Unterschrift ist der Widerspruch ungültig.
- Machen Sie eine Kopie oder ein Foto des ausgefüllten Formulars.
Eine Begründung schreiben Sie nicht dazu. Das Formular hat dafür kein Feld, und das Mahngericht prüft keine Argumente.
Haben Sie das Formular verloren, können Sie den Widerspruch auch formlos schreiben. Er muss das Aktenzeichen, Ihren Namen, den Satz "Ich widerspreche dem Mahnbescheid insgesamt" (oder den bestrittenen Teil) und Ihre Unterschrift enthalten.
Wohin und wie verschicken
Der Widerspruch geht an das Mahngericht, dessen Adresse auf dem Mahnbescheid steht. Nicht an den Gläubiger, nicht an das Inkassobüro und nicht an Ihr örtliches Amtsgericht, wenn es nicht das Mahngericht ist.
Schicken Sie ihn so, dass Sie den Zugang nachweisen können, am besten per Einwurf-Einschreiben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Widerspruch innerhalb der zwei Wochen beim Gericht eingeht. Das Datum des Poststempels zählt nicht. Planen Sie also zwei bis drei Tage für die Post ein.
Was nach dem Widerspruch passiert
Das Mahngericht teilt dem Gläubiger mit, dass Sie widersprochen haben. Danach liegt der Ball bei ihm. Will er sein Geld weiterhin, muss er die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragen und weitere Gerichtskosten vorschießen. Dann geht die Sache an das zuständige Gericht, meist das Amtsgericht an Ihrem Wohnort. Der Gläubiger muss seinen Anspruch dort schriftlich begründen, und Sie können darauf antworten.
Viele Gläubiger, vor allem bei zweifelhaften Forderungen, gehen diesen Schritt nicht. Dann ruht das Verfahren. Die Forderung ist damit allerdings nicht automatisch erledigt.
Kommt es zum Verfahren, sollten Sie sich beraten lassen. Wer wenig verdient, kann beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen, und Verbraucherzentralen bieten Rechtsberatung zu festen, niedrigen Preisen an.
Teilwiderspruch: Wann er sinnvoll ist
Ein Teilwiderspruch passt, wenn die Hauptforderung stimmt, aber einzelne Posten nicht. Ein typisches Beispiel sind überhöhte Inkassokosten oder Mahngebühren. Den unstrittigen Teil sollten Sie dann bezahlen, damit für ihn kein Vollstreckungsbescheid ergeht.
Tragen Sie den bestrittenen Teil möglichst genau ein. Unklare Angaben wie "die Kosten sind zu hoch" ohne Betrag führen leicht zu Rückfragen.
Häufige Fehler
- Der Widerspruch geht an das Inkassobüro statt an das Mahngericht.
- Die Unterschrift fehlt.
- Der Widerspruch wird gegen eine berechtigte Forderung eingelegt, nur um Zeit zu gewinnen. Das macht die Sache durch die zusätzlichen Gerichtskosten teurer.
- Der Mahnbescheid wird ignoriert, weil man hofft, dass sich die Sache erledigt. Nach zwei Wochen kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen und danach pfänden. Droht das bereits, sichern Sie Ihr Konto mit einem P-Konto.
Quellen
Häufige Fragen
Muss ich den Widerspruch begründen?
Nein. Eine Begründung ist nicht nötig und auch nicht vorgesehen. Ihre Argumente bringen Sie erst vor, wenn der Gläubiger das streitige Verfahren vor Gericht beantragt.
An wen schicke ich den Widerspruch?
An das Mahngericht, das den Mahnbescheid erlassen hat. Die Anschrift steht auf dem Bescheid. Ein Widerspruch, den Sie nur an den Gläubiger oder das Inkassobüro schicken, ist wirkungslos.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Solange noch kein Vollstreckungsbescheid erlassen ist, wird ein verspäteter Widerspruch trotzdem berücksichtigt. Kommt der Vollstreckungsbescheid, bleibt Ihnen noch der Einspruch innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung.