Inkasso-Brief prüfen: Echt, berechtigt oder Betrug?
Inkasso-Schreiben sind so formuliert, dass man schnell zahlt. Nehmen Sie sich zehn Minuten Zeit für die Prüfung. Manche Forderungen sind falsch, überhöht oder schlicht ein Betrugsversuch.
Inhalt
Ein Inkassobüro treibt Forderungen für andere ein oder hat sie gekauft. Es darf Sie anschreiben und anrufen, aber es darf weder pfänden noch Ihre Wohnung betreten. Bevor Sie zahlen, prüfen Sie das Schreiben in fünf Schritten.
1. Ist das Inkassobüro registriert?
Inkassodienstleister in Deutschland müssen im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen sein. Das Register ist öffentlich und kostenlos unter rechtsdienstleistungsregister.de einsehbar. Suchen Sie dort nach dem Namen des Unternehmens. Steht es nicht im Register und ist es auch keine Anwaltskanzlei, ist Vorsicht angebracht.
2. Kennen Sie den ursprünglichen Gläubiger?
Das Schreiben muss angeben, für wen das Inkassobüro arbeitet, worauf die Forderung beruht und wann der Vertrag geschlossen wurde. Prüfen Sie, ob Sie mit diesem Unternehmen wirklich einen Vertrag hatten. Schauen Sie in Ihre E-Mails, Kontoauszüge und Unterlagen.
Fehlen diese Angaben, fordern Sie sie schriftlich an, bevor Sie zahlen. Seriöse Inkassobüros liefern sie.
3. Stimmt die Forderung?
Vergleichen Sie Betrag, Rechnungsdatum und Leistung mit Ihren Unterlagen. Typische Fehler sind:
- Die Rechnung wurde schon bezahlt, die Zahlung aber nicht verbucht.
- Sie haben die Ware zurückgeschickt oder den Vertrag widerrufen.
- Ein Vertrag wurde gekündigt, der Anbieter rechnet aber weiter ab.
- Die Forderung ist verjährt.
Ist die Forderung falsch, widersprechen Sie schriftlich und begründen Sie das kurz. Legen Sie Belege bei.
4. Sind die Kosten angemessen?
Inkassokosten müssen Sie nur zahlen, wenn Sie bereits in Verzug waren. Sie sind gesetzlich begrenzt. Bei Verbrauchern dürfen sie nicht höher sein als die Gebühren, die ein Anwalt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz verlangen dürfte. Bei kleinen Forderungen und unbestrittenen Forderungen, die nach dem ersten Schreiben bezahlt werden, gelten besonders niedrige Grenzen.
Achten Sie auf diese Posten:
- Kontoführungsgebühren, Adressermittlungsgebühren oder Bearbeitungspauschalen ohne Begründung,
- Mahngebühren des Inkassobüros zusätzlich zu den Mahngebühren des Gläubigers,
- Kosten für mehrere Inkassobüros nacheinander für dieselbe Forderung.
Widersprechen Sie überhöhten Posten schriftlich und zahlen Sie nur die berechtigte Hauptforderung samt angemessener Kosten. Verbraucherzentralen bieten Musterbriefe dafür an.
5. Ist es ein Betrugsversuch?
Betrüger verschicken gefälschte Inkassoschreiben per Post, E-Mail oder SMS. Achten Sie auf diese Warnzeichen:
- Sie kennen den angeblichen Gläubiger nicht.
- Es wird mit Haft, Schufa-Eintrag "noch heute" oder einem Besuch des Gerichtsvollziehers in den nächsten Stunden gedroht.
- Die Zahlung soll auf ein Konto im Ausland, per Gutscheinkarte oder Kryptowährung gehen.
- Eine E-Mail enthält einen Anhang oder Link, den Sie öffnen sollen.
- Name und Anschrift des Inkassobüros sind im Internet nicht zu finden oder weichen leicht von einem bekannten Unternehmen ab.
Öffnen Sie in solchen Fällen keine Anhänge und zahlen Sie nicht. Melden Sie den Vorfall der Verbraucherzentrale und gegebenenfalls der Polizei.
Wenn die Forderung berechtigt ist
Stimmt alles, sollten Sie schnell handeln. Jede weitere Mahnung kostet Geld, und nach einer Weile kann ein gerichtlicher Mahnbescheid folgen. Bezahlen Sie die Forderung oder bieten Sie eine Ratenzahlung an. Ein Muster dafür finden Sie in unserem Ratgeber Ratenzahlung vereinbaren.
Kommt doch ein Mahnbescheid, gilt eine Frist von zwei Wochen. Wie Sie dann reagieren, erklärt unser Ratgeber Widerspruch gegen den Mahnbescheid.
Quellen
Häufige Fragen
Wie erkenne ich ein Fake-Inkasso?
Typische Zeichen sind Forderungen ohne nachvollziehbaren Vertrag, Drohungen mit Haft oder sofortiger Pfändung, Kontodaten im Ausland, Anhänge in E-Mails, die man öffnen soll, und ein Unternehmen, das nicht im Rechtsdienstleistungsregister steht.
Kann ein Inkassobüro mein Konto pfänden?
Nein. Ein Inkassobüro hat keine hoheitlichen Befugnisse. Pfänden kann nur ein Gerichtsvollzieher oder das Vollstreckungsgericht, und dafür braucht der Gläubiger zuerst einen Titel wie einen Vollstreckungsbescheid.
Muss ich Inkassokosten bezahlen?
Nur wenn die Forderung berechtigt ist, Sie in Verzug waren und die Kosten angemessen sind. Die Höhe ist gesetzlich begrenzt und darf die Gebühren eines Rechtsanwalts nicht übersteigen.