Pfändungsrechner 2026: Wie viel darf vom Lohn gepfändet werden?
Geben Sie Ihren Nettolohn und die Zahl der Personen ein, denen Sie Unterhalt zahlen. Der Rechner zeigt den pfändbaren Betrag nach der Tabelle, die vom 1. Juli 2026 bis zum 30. Juni 2027 gilt.
Pfändungsrechner: So viel darf von Ihrem Lohn gepfändet werden
Berechnet nach § 850c ZPO und der Pfändungstabelle, gültig vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027. Unterhaltspflichten zählen nur, wenn Sie tatsächlich Unterhalt leisten. Bei Pfändungen wegen Unterhaltsschulden gelten niedrigere Freibeträge.
So rechnet der Arbeitgeber
Grundlage ist Ihr Nettolohn, also das, was nach Steuern und Sozialabgaben übrig bleibt. Bis zur Pfändungsfreigrenze bleibt alles bei Ihnen. Vom Betrag darüber darf der Gläubiger nur einen Teil bekommen, und dieser Anteil sinkt mit jeder Person, der Sie Unterhalt zahlen.
Ohne Unterhaltspflichten sind 70 Prozent des Mehrbetrags pfändbar. Bei einer Person sind es 50 Prozent, bei zwei 40 Prozent und so weiter, bis zu 10 Prozent ab fünf Personen. Der Arbeitgeber rundet Ihren Nettolohn dabei auf volle 10 Euro ab. Liegt der Nettolohn über 4.866,30 Euro, ist alles darüber voll pfändbar.
Der Freibetrag steigt für die erste unterhaltsberechtigte Person um 597,42 Euro und für die zweite bis fünfte um je 332,83 Euro. Unterhalt zählt nur, wenn Sie ihn tatsächlich leisten. Wohnt Ihr Kind bei Ihnen, ist das in der Regel der Fall.
Beispiele aus der Pfändungstabelle 2026
| Nettolohn | 0 Personen | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen |
|---|---|---|---|---|
| 1.600,00 € | 8,82 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
| 1.800,00 € | 148,82 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
| 2.000,00 € | 288,82 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
| 2.200,00 € | 428,82 € | 7,59 € | 0,00 € | 0,00 € |
| 2.500,00 € | 638,82 € | 157,59 € | 0,00 € | 0,00 € |
| 2.800,00 € | 848,82 € | 307,59 € | 112,94 € | 0,00 € |
| 3.000,00 € | 988,82 € | 407,59 € | 192,94 € | 44,86 € |
| 3.500,00 € | 1.338,82 € | 657,59 € | 392,94 € | 194,86 € |
| 4.000,00 € | 1.688,82 € | 907,59 € | 592,94 € | 344,86 € |
Die Beträge sind der pfändbare Teil pro Monat. Die vollständige Tabelle steht in der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026.
Lohnpfändung und Kontopfändung sind zwei Paar Schuhe
Der Rechner gilt für die Pfändung beim Arbeitgeber. Pfändet ein Gläubiger Ihr Girokonto, schützt Sie das P-Konto mit einem eigenen Freibetrag von 1.590 Euro im Monat. Ist Ihr Lohn schon gepfändet, landet auf dem Konto nur noch der unpfändbare Rest. Damit dieser nicht ein zweites Mal gepfändet wird, sollten Sie das Konto trotzdem als P-Konto führen.
Wie eine Lohnpfändung abläuft und wann Sie beim Gericht einen höheren Freibetrag beantragen können, steht im Ratgeber Lohnpfändung. Ist das Konto bereits gesperrt, hilft der Ratgeber Konto gepfändet: die ersten 48 Stunden.
Wann der Rechner nicht passt
Bei Pfändungen wegen Unterhaltsschulden oder bei Forderungen aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung darf das Gericht mehr pfänden lassen. Auch Sozialleistungen wie Bürgergeld bzw. Grundsicherung werden anders behandelt, sie sind auf dem P-Konto über eine Bescheinigung geschützt. In solchen Fällen hilft eine kostenlose Schuldnerberatung beim Nachrechnen.
Der Rechner liefert einen Näherungswert. Verbindlich ist die Berechnung Ihres Arbeitgebers, die Sie in der Gehaltsabrechnung nachvollziehen können.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Pfändungsfreigrenze 2026?
Seit dem 1. Juli 2026 sind bei einer Person ohne Unterhaltspflichten 1.587,40 Euro netto im Monat unpfändbar. Wegen der Rundung in der Tabelle beginnt der pfändbare Bereich bei 1.590 Euro. Auf dem P-Konto sind 1.590 Euro im Monat geschützt.
Zählt mein Partner als Unterhaltspflicht?
Ein Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner kann zählen, wenn Sie ihm tatsächlich Unterhalt leisten. Hat er ein eigenes Einkommen, kann der Gläubiger beim Gericht beantragen, ihn ganz oder teilweise nicht zu berücksichtigen. Ein Partner ohne Trauschein zählt nicht.
Sind Weihnachtsgeld und Überstunden pfändbar?
Teilweise. Überstundenvergütung ist zur Hälfte unpfändbar, Weihnachtsgeld bis zur Hälfte des auf volle 10 Euro aufgerundeten Grundfreibetrags, seit Juli 2026 also bis 795 Euro. Urlaubsgeld im üblichen Rahmen ist ganz geschützt. Die Regeln dazu stehen in § 850a ZPO.
Gilt der Rechner auch bei Unterhaltsschulden?
Nein. Pfändet ein Unterhaltsberechtigter wegen offener Unterhaltszahlungen, setzt das Gericht einen eigenen, niedrigeren Freibetrag fest. Der steht dann im Pfändungsbeschluss.