Schulden & Inkasso

Lohnpfändung: Ablauf, Freigrenzen und was der Arbeitgeber erfährt

Bei einer Lohnpfändung geht ein Teil Ihres Gehalts direkt an den Gläubiger. Wie viel, ist gesetzlich festgelegt, und einen großen Teil behalten Sie immer.

Von Matteo Oberhauser · Zuletzt geprüft am · 3 Min. Lesezeit

Inhalt
  1. Wie es zur Lohnpfändung kommt
  2. Wie viel geschützt ist
  3. Was gar nicht oder nur teilweise pfändbar ist
  4. Was Ihr Arbeitgeber erfährt
  5. Mehrere Pfändungen gleichzeitig
  6. Wie Sie die Lohnpfändung beenden
  7. Quellen

Bei einer Lohnpfändung wendet sich der Gläubiger nicht an Sie, sondern an Ihren Arbeitgeber. Der Arbeitgeber muss dann jeden Monat den pfändbaren Teil Ihres Gehalts an den Gläubiger überweisen, bis die Schuld bezahlt ist. Für Sie bleibt der unpfändbare Teil.

Wie es zur Lohnpfändung kommt

Voraussetzung ist ein Vollstreckungstitel, zum Beispiel ein Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil. Mit diesem Titel beantragt der Gläubiger beim Amtsgericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Den Arbeitgeber, den man in diesem Zusammenhang Drittschuldner nennt, findet der Gläubiger oft über Ihre Vermögensauskunft oder eine Anfrage bei der Rentenversicherung.

Das Gericht stellt den Beschluss zuerst dem Arbeitgeber zu, danach Ihnen. Ab Zustellung muss der Arbeitgeber den pfändbaren Betrag einbehalten. Innerhalb von zwei Wochen muss er dem Gläubiger außerdem mitteilen, ob er die Forderung anerkennt und ob schon andere Pfändungen vorliegen.

Wie viel geschützt ist

Grundlage ist Ihr Nettoeinkommen. Bis zur Pfändungsfreigrenze ist das Einkommen vollständig geschützt. Für Alleinstehende liegt diese Grenze seit dem 1. Juli 2026 bei 1.587,40 Euro netto im Monat. Sie wird jedes Jahr zum 1. Juli angepasst. Ihren genauen Betrag zeigt unser Pfändungsrechner. Für jede Person, der Sie gesetzlich Unterhalt zahlen, steigt die Grenze deutlich.

Liegt Ihr Nettoeinkommen über der Freigrenze, ist nur ein Teil des darüberliegenden Betrags pfändbar. Je mehr Unterhaltspflichten Sie haben, desto kleiner ist dieser Anteil. Die genaue Rechnung steht in der amtlichen Pfändungstabelle, die das Bundesjustizministerium veröffentlicht. Der Arbeitgeber muss sie anwenden.

Unterhaltsgläubiger, also etwa Ihre Kinder, dürfen mehr pfänden als andere Gläubiger. Ihnen muss nur so viel bleiben, wie Sie für den eigenen notwendigen Unterhalt brauchen.

Was gar nicht oder nur teilweise pfändbar ist

Einige Bestandteile Ihres Gehalts sind ganz oder teilweise geschützt:

  • die Hälfte der Vergütung für Überstunden,
  • Urlaubsgeld, soweit es den üblichen Rahmen nicht übersteigt,
  • Aufwandsentschädigungen, Auslösungen und Gefahrenzulagen in üblicher Höhe,
  • Weihnachtsgeld bis zu einer gesetzlichen Höchstgrenze,
  • Heirats- und Geburtsbeihilfen,
  • Erziehungsgeld und Studienbeihilfen.

Prüfen Sie Ihre Gehaltsabrechnung nach einer Pfändung genau. Arbeitgeber machen bei diesen Sonderposten gelegentlich Fehler.

Was Ihr Arbeitgeber erfährt

Der Arbeitgeber sieht den Pfändungsbeschluss mit dem Namen des Gläubigers und der Höhe der Forderung. Mehr erfährt er nicht. Er muss die Information vertraulich behandeln und darf sie nicht an Kollegen weitergeben.

Ein offenes Gespräch mit der Personalabteilung hilft meist. Wer erklärt, dass er an einer Lösung arbeitet, wird in der Regel fair behandelt.

Mehrere Pfändungen gleichzeitig

Pfänden mehrere Gläubiger, gilt das Prioritätsprinzip. Wer zuerst zugestellt hat, wird zuerst bedient. Die anderen müssen warten, bis die erste Forderung bezahlt ist. Ihr geschützter Betrag ändert sich dadurch nicht.

Wie Sie die Lohnpfändung beenden

Die Pfändung endet, wenn die Forderung samt Zinsen und Kosten bezahlt ist oder wenn der Gläubiger sie freigibt. Oft lässt sich mit dem Gläubiger eine Ratenzahlung vereinbaren, im Gegenzug ruht die Pfändung. Ein Muster dafür finden Sie im Ratgeber Ratenzahlung vereinbaren.

Sind die Schulden so hoch, dass die Lohnpfändung Jahre dauern würde, ist eine Privatinsolvenz oft der schnellere Weg. Nach der Eröffnung enden einzelne Lohnpfändungen, und nach drei Jahren ist in der Regel die Restschuldbefreiung möglich.

Quellen

Häufige Fragen

Darf mir mein Arbeitgeber wegen einer Lohnpfändung kündigen?

Eine einzelne Lohnpfändung ist kein Kündigungsgrund. Nur bei sehr vielen Pfändungen, die erheblichen Aufwand verursachen, haben Gerichte in Einzelfällen eine Kündigung für möglich gehalten. Reden Sie offen mit der Personalabteilung.

Wie viel von meinem Lohn ist pfändbar?

Das hängt von Ihrem Nettoeinkommen und der Zahl der Personen ab, denen Sie Unterhalt zahlen. Unterhalb der Pfändungsfreigrenze ist nichts pfändbar. Darüber wird nur ein Teil gepfändet. Die genauen Beträge stehen in der Pfändungstabelle, die jedes Jahr zum 1. Juli angepasst wird.

Brauche ich bei einer Lohnpfändung ein P-Konto?

Der Schutz bei der Lohnpfändung gilt schon beim Arbeitgeber. Ein P-Konto brauchen Sie zusätzlich, wenn auch Ihr Konto gepfändet wird oder eine Kontopfändung droht.