Post vom Gerichtsvollzieher: Was bei der Vermögensauskunft passiert
Ein Brief vom Gerichtsvollzieher wirkt bedrohlich. Meist geht es um einen Termin zur Vermögensauskunft, und den können Sie gut vorbereiten.
Inhalt
Der Gerichtsvollzieher wird tätig, wenn ein Gläubiger einen Titel gegen Sie hat, also einen Vollstreckungsbescheid, ein Urteil oder einen ähnlichen Beschluss. Er ist ein Beamter beim Amtsgericht und handelt im Auftrag des Gläubigers. Was er darf und was nicht, ist in der Zivilprozessordnung genau geregelt.
Was der Gerichtsvollzieher tun kann
Der Gläubiger kann den Gerichtsvollzieher mit verschiedenen Maßnahmen beauftragen:
- eine gütliche Erledigung versuchen, also eine Zahlung oder Ratenzahlung vereinbaren,
- Sie zur Abgabe der Vermögensauskunft laden,
- bewegliche Sachen pfänden, die nicht zum notwendigen Lebensbedarf gehören,
- Auskünfte bei Rentenversicherung, Bundeszentralamt für Steuern oder Kraftfahrt-Bundesamt einholen, um Arbeitgeber, Konten oder Fahrzeuge zu finden.
Unpfändbar sind Dinge, die Sie für ein bescheidenes Leben und für Ihre Arbeit brauchen: Kleidung, Betten, Küchengeräte, Waschmaschine, ein einfacher Fernseher, Arbeitsmittel und in vielen Fällen auch das Auto, wenn Sie es für den Weg zur Arbeit benötigen.
Die Vermögensauskunft
Bei der Vermögensauskunft listen Sie vollständig auf, was Sie besitzen und verdienen. Dazu gehören Einkommen, Konten, Versicherungen, Fahrzeuge, Wertgegenstände und Forderungen gegen andere. Sie versichern die Richtigkeit an Eides statt. Falsche Angaben sind strafbar.
Bringen Sie zum Termin mit:
- Ausweis,
- Lohnabrechnungen oder Leistungsbescheide,
- Kontoauszüge,
- Versicherungsunterlagen,
- Mietvertrag,
- Unterlagen zu Unterhaltspflichten.
Der Gerichtsvollzieher schickt das Vermögensverzeichnis an den Gläubiger. Dieser sieht dann, ob sich eine Lohn- oder Kontopfändung lohnt.
Eine neue Vermögensauskunft müssen Sie in der Regel erst nach zwei Jahren wieder abgeben, es sei denn, der Gläubiger macht glaubhaft, dass sich Ihre Verhältnisse wesentlich geändert haben.
Das Schuldnerverzeichnis
Der Gerichtsvollzieher ordnet die Eintragung ins Schuldnerverzeichnis an, wenn Sie die Vermögensauskunft nicht abgeben oder wenn absehbar ist, dass die Vollstreckung den Gläubiger nicht vollständig befriedigen wird. Auskunfteien wie die SCHUFA übernehmen diese Daten. Das erschwert Mietverträge, Handyverträge und Kredite spürbar.
Der Eintrag wird nach drei Jahren gelöscht. Haben Sie die Forderung vorher vollständig bezahlt, können Sie die vorzeitige Löschung beim zentralen Vollstreckungsgericht Ihres Bundeslandes beantragen. Legen Sie dafür eine Bestätigung des Gläubigers bei.
Mit einer Ratenzahlung den Eintrag vermeiden
Der Gerichtsvollzieher darf eine Ratenzahlung bewilligen, wenn der Gläubiger das nicht ausgeschlossen hat und Sie glaubhaft machen, dass Sie die Raten zahlen können. Die Schuld soll dabei in der Regel innerhalb von zwölf Monaten getilgt werden. Solange Sie die Raten einhalten, ist die Vollstreckung aufgeschoben.
Rufen Sie deshalb sofort an, wenn Sie eine Ladung bekommen, und bieten Sie eine Rate an. Wie Sie eine realistische Rate berechnen, steht im Ratgeber Ratenzahlung vereinbaren.
Ihre Rechte
Der Gerichtsvollzieher darf Ihre Wohnung nur mit Ihrer Erlaubnis oder einem richterlichen Beschluss betreten. Er darf nicht nachts, an Sonn- und Feiertagen vollstrecken, außer mit besonderer Erlaubnis. Er muss sich ausweisen und Ihnen den Vollstreckungsauftrag und den Titel auf Verlangen zeigen.
Kommt er zum ersten Mal unangekündigt, ist das legal. Sie müssen aber nicht sofort mit ihm sprechen. Vereinbaren Sie einen Termin, wenn Sie Unterlagen brauchen oder sich vorher beraten lassen wollen.
Wenn mehrere Gläubiger gleichzeitig vollstrecken
Häufen sich Vollstreckungen, ist das ein deutliches Zeichen, dass Sie Hilfe brauchen. Eine kostenlose Schuldnerberatung kann mit allen Gläubigern verhandeln und prüfen, ob eine Privatinsolvenz der bessere Weg ist. Sichern Sie parallel Ihr Konto mit einem P-Konto.
Quellen
Häufige Fragen
Darf der Gerichtsvollzieher in meine Wohnung?
Ohne Ihre Zustimmung nur mit einer richterlichen Durchsuchungsanordnung. Sie können ihm den Zutritt verweigern. Er darf dann die Durchsuchung beim Gericht beantragen.
Was passiert, wenn ich den Termin zur Vermögensauskunft verpasse?
Der Gläubiger kann einen Haftbefehl beantragen, um die Abgabe zu erzwingen. Außerdem werden Sie ins Schuldnerverzeichnis eingetragen. Wenn Sie den Termin nicht wahrnehmen können, melden Sie sich vorher beim Gerichtsvollzieher.
Wie lange bleibt der Eintrag im Schuldnerverzeichnis?
Drei Jahre ab dem Tag der Eintragungsanordnung. Haben Sie die Forderung vorher vollständig bezahlt, können Sie die vorzeitige Löschung beantragen.