Schulden & Inkasso

Mahnung, Mahnbescheid, Inkasso: Was Sie wann tun müssen

Eine Mahnung ist unangenehm, ein gelber Umschlag vom Mahngericht macht vielen Angst. Beides lässt sich in den Griff bekommen, wenn Sie die Fristen kennen.

Von Redaktion Geldproblematiken · · 4 Min. Lesezeit

Inhalt
  1. Stufe 1: Zahlungserinnerung und Mahnung
  2. Stufe 2: Inkassobüro
  3. Stufe 3: Der gerichtliche Mahnbescheid
  4. Stufe 4: Der Vollstreckungsbescheid
  5. Stufe 5: Gerichtsvollzieher und Vermögensauskunft
  6. Wenn mehrere Gläubiger gleichzeitig mahnen
  7. Quellen

Zwischen der ersten Zahlungserinnerung und dem Gerichtsvollzieher liegen mehrere Stufen. Auf jeder Stufe haben Sie Möglichkeiten, und auf jeder werden sie etwas kleiner. Wer früh reagiert, zahlt am wenigsten.

Stufe 1: Zahlungserinnerung und Mahnung

Eine Mahnung ist nur eine Aufforderung zu zahlen. Sie hat keine gerichtliche Wirkung. Rechtlich wichtig ist sie trotzdem, denn mit ihr geraten Sie in Verzug. Ab dann darf der Gläubiger Verzugszinsen und eine kleine Mahngebühr verlangen. Bei Rechnungen an Verbraucher tritt der Verzug außerdem 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung automatisch ein, wenn die Rechnung auf diese Folge hinweist.

Mahngebühren dürfen nur die tatsächlichen Kosten decken, also Porto und Material. Pauschalen von 10 oder 15 Euro pro Mahnung sind in der Regel zu hoch. Gerichte halten meist ein bis drei Euro für angemessen.

Was Sie jetzt tun sollten:

  • Rechnung und Mahnung vergleichen. Stimmen Betrag, Datum und Leistung?
  • Wenn ja: zahlen oder eine Rate anbieten.
  • Wenn nein: schriftlich widersprechen und begründen, am besten per Einwurf-Einschreiben.

Stufe 2: Inkassobüro

Viele Unternehmen geben offene Forderungen nach zwei oder drei Mahnungen an ein Inkassounternehmen ab. Das Inkassobüro hat keine besonderen Befugnisse. Es darf weder pfänden noch Ihre Wohnung betreten. Es kann Ihnen nur schreiben, anrufen und im nächsten Schritt einen Mahnbescheid beantragen.

Inkassokosten müssen Sie nur zahlen, wenn Sie wirklich in Verzug waren und die Forderung berechtigt ist. Seit Oktober 2021 sind die Gebühren für Inkasso bei Verbrauchern stärker begrenzt. Für eine Forderung bis 50 Euro darf ein Inkassobüro deutlich weniger verlangen als früher. Bei unbestrittenen Forderungen, die nach dem ersten Schreiben bezahlt werden, gilt in der Regel ein reduzierter Satz. Liegen die Kosten über dem, was ein Anwalt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz verlangen dürfte, sind sie überhöht.

Seriöse Inkassobüros müssen bei Verbrauchern unter anderem angeben, für wen sie arbeiten, worum es geht, wie sich die Forderung zusammensetzt und wie die Zinsen berechnet sind. Fehlt das, fordern Sie die Angaben an, bevor Sie zahlen.

Unterschreiben Sie kein Schuldanerkenntnis, das ein Inkassobüro Ihnen zuschickt, ohne es prüfen zu lassen. Damit verzichten Sie unter Umständen auf Einwände wie die Verjährung und akzeptieren zusätzliche Kosten.

Stufe 3: Der gerichtliche Mahnbescheid

Den Mahnbescheid erkennen Sie am gelben Umschlag mit dem Zustelldatum. Das zentrale Mahngericht prüft dabei nicht, ob die Forderung berechtigt ist. Es prüft nur, ob der Antrag formal vollständig ist. Deswegen kann auch eine falsche Forderung per Mahnbescheid kommen.

Sie haben ab der Zustellung zwei Wochen Zeit, um zu reagieren. Es gibt drei Wege:

  1. Sie zahlen die Forderung samt Kosten. Dann ist die Sache erledigt.
  2. Sie legen Widerspruch ein. Dafür liegt dem Mahnbescheid ein Formular bei. Eine Begründung ist nicht nötig. Der Gläubiger muss dann klagen, wenn er sein Geld will, und vor Gericht beweisen, dass die Forderung besteht.
  3. Sie widersprechen nur teilweise, etwa wenn Sie die Hauptforderung akzeptieren, die Inkassokosten aber nicht.

Widersprechen sollten Sie nur, wenn Sie die Forderung tatsächlich bestreiten. Ein Widerspruch gegen eine berechtigte Forderung führt zu einem Gerichtsverfahren, das Sie verlieren und dessen Kosten Sie dann tragen.

Stufe 4: Der Vollstreckungsbescheid

Wenn Sie nicht widersprechen, kann der Gläubiger nach Ablauf der Frist einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Auch dagegen gibt es noch ein Rechtsmittel: den Einspruch, wieder innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung. Danach wird der Bescheid rechtskräftig und wirkt wie ein Urteil.

Mit einem Vollstreckungsbescheid kann der Gläubiger 30 Jahre lang vollstrecken. Er kann Ihr Konto oder Ihren Lohn pfänden und den Gerichtsvollzieher beauftragen. Spätestens jetzt brauchen Sie ein P-Konto.

Stufe 5: Gerichtsvollzieher und Vermögensauskunft

Der Gerichtsvollzieher kann Sie zur Abgabe der Vermögensauskunft laden. Dabei listen Sie unter Eid auf, was Sie besitzen und verdienen. Wer zum Termin nicht erscheint, riskiert einen Haftbefehl zur Erzwingung der Auskunft. Gehen Sie also hin.

Die Abgabe wird im Schuldnerverzeichnis eingetragen und landet meist auch bei der SCHUFA. Oft lässt sich das vermeiden, wenn Sie dem Gerichtsvollzieher eine Ratenzahlung anbieten. Gerichtsvollzieher dürfen Ratenzahlungen bewilligen, wenn der Gläubiger das nicht ausgeschlossen hat und die Raten die Schuld in etwa zwölf Monaten tilgen.

Wenn mehrere Gläubiger gleichzeitig mahnen

Kommen von mehreren Seiten Mahnungen, ist das ein Zeichen, dass es allein schwer wird. Machen Sie dann einen Termin bei einer kostenlosen Schuldnerberatung und arbeiten Sie unseren Plan in sieben Schritten ab. Fristen vom Gericht gehen dabei immer vor.

Quellen

Häufige Fragen

Muss ich auf eine Inkasso-Mahnung reagieren?

Ja, zumindest sollten Sie prüfen, ob die Forderung stimmt. Ist sie berechtigt, zahlen Sie oder bieten Sie eine Rate an. Ist sie unberechtigt, widersprechen Sie schriftlich. Schweigen führt oft zu einem gerichtlichen Mahnbescheid.

Wie lange habe ich Zeit, einem Mahnbescheid zu widersprechen?

Zwei Wochen ab Zustellung. Das Zustelldatum steht auf dem gelben Umschlag. Auch ein späterer Widerspruch wird noch berücksichtigt, solange der Vollstreckungsbescheid nicht verfügt ist, darauf sollten Sie sich aber nicht verlassen.

Was kostet mich ein Mahnbescheid?

Ist die Forderung berechtigt, tragen Sie die Gerichtskosten und gegebenenfalls Anwalts- oder Inkassokosten des Gläubigers. Bei kleinen Forderungen sind das schnell mehr als 50 Euro zusätzlich. Wer früh zahlt oder eine Rate vereinbart, spart sich diese Kosten.