P-Konto: So schützen Sie Ihr Geld bei einer Kontopfändung
Ein gepfändetes Konto bedeutet: Miete, Strom und Einkäufe lassen sich nicht mehr bezahlen. Mit einem P-Konto bleibt ein Grundbetrag jeden Monat geschützt.
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Wenn ein Gläubiger Ihr Konto pfändet, friert die Bank das Guthaben ein. Ohne Schutz kommen Sie dann weder an Ihr Gehalt noch an Sozialleistungen. Das Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, verhindert das. Es ist ein normales Girokonto mit einer Zusatzvereinbarung, die einen monatlichen Freibetrag sichert. Rechtsgrundlage sind die §§ 850k und 899 bis 910 der Zivilprozessordnung.
Wer ein P-Konto braucht
Jeder, dessen Konto gepfändet ist oder bei dem eine Pfändung droht, sollte sein Konto umwandeln lassen. Typische Warnzeichen sind ein Vollstreckungsbescheid, ein Urteil, ein Schreiben vom Gerichtsvollzieher oder eine Ankündigung des Finanzamts oder Hauptzollamts.
Warten Sie nicht, bis die Pfändung da ist. Das P-Konto schadet Ihnen nicht, und Sie können es später wieder in ein normales Girokonto zurückwandeln.
So wandeln Sie Ihr Konto um
Sie brauchen kein neues Konto. Ein formloser schriftlicher Antrag bei Ihrer Bank reicht, viele Banken haben dafür auch ein Formular im Onlinebanking. Darin versichern Sie, dass Sie kein anderes P-Konto führen.
Die Bank muss das Konto innerhalb von vier Geschäftstagen umstellen. Haben Sie Ihr Konto noch nicht, weil die Bank Ihnen keines eröffnet hat, steht Ihnen ein Basiskonto zu, das ebenfalls als P-Konto geführt werden kann.
Ist das Konto schon gepfändet, lohnt sich Eile. Wandeln Sie es innerhalb eines Monats nach der Pfändung um, wirkt der Schutz rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Pfändung.
Wie viel Geld geschützt ist
Auf jedem P-Konto ist automatisch ein Grundfreibetrag geschützt. Er entspricht der monatlichen Pfändungsfreigrenze für Arbeitseinkommen einer Person ohne Unterhaltspflichten. Zum 1. Juli 2025 lag dieser Betrag bei 1.555 Euro im Monat. Er wird jedes Jahr zum 1. Juli angepasst. Den jeweils aktuellen Wert veröffentlicht das Bundesjustizministerium in der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung, und Ihre Bank muss ihn automatisch übernehmen.
Der Freibetrag gilt pro Kalendermonat. Es spielt keine Rolle, ob das Geld Lohn, Rente, Bürgergeld oder eine Überweisung von Freunden ist. Was über dem Freibetrag liegt, geht an den Gläubiger.
Freibetrag erhöhen
In vielen Fällen ist mehr Geld geschützt als der Grundbetrag. Das gilt zum Beispiel, wenn Sie
- Kindern, einem Ehepartner oder einer anderen Person Unterhalt zahlen oder mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben,
- Kindergeld oder Kinderzuschlag bekommen,
- einmalige Sozialleistungen erhalten, etwa für eine Erstausstattung,
- Leistungen für Gesundheitsschäden beziehen.
Damit die Bank den höheren Betrag freigibt, brauchen Sie eine Bescheinigung. Ausstellen dürfen sie anerkannte Schuldnerberatungsstellen, Arbeitgeber, die Familienkasse, Sozialleistungsträger wie Jobcenter oder Rentenversicherung sowie Anwälte und Steuerberater. Die Schuldnerberatung stellt sie in der Regel kostenlos aus. Die Bescheinigung gilt so lange, bis sich an Ihrer Situation etwas ändert.
Reicht auch das nicht, weil zum Beispiel hohe Krankheitskosten anfallen, können Sie beim Vollstreckungsgericht einen Antrag auf einen individuellen Freibetrag stellen.
Was mit nicht verbrauchtem Geld passiert
Bleibt am Monatsende geschütztes Guthaben übrig, verfällt es nicht sofort. Sie dürfen es in die nächsten drei Kalendermonate mitnehmen. Das ist praktisch, wenn Sie auf eine größere Ausgabe sparen, etwa die Nebenkostennachzahlung. Erst nach drei Monaten fällt der Rest an den Gläubiger.
Ein häufiges Problem entsteht, wenn Lohn oder Rente schon Ende des Monats für den Folgemonat eingeht. Für Sozialleistungen und Kindergeld gibt es eine Schutzfrist: Gehen sie verspätet oder vorzeitig ein, rechnet die Bank sie dem richtigen Monat zu. Beim Gehalt sollten Sie mit dem Arbeitgeber oder der Bank klären, ob die Gutschrift im richtigen Monat ankommt.
Was ein P-Konto nicht kann
Ein P-Konto schützt nur vor Kontopfändungen. Gegen eine Lohnpfändung beim Arbeitgeber hilft es nicht. Dort gilt die Pfändungstabelle direkt bei der Gehaltsabrechnung.
Viele Banken kündigen bei der Umwandlung außerdem einen bestehenden Dispokredit, einen Anspruch auf Überziehung haben Sie dann nicht mehr. Lastschriften und Daueraufträge laufen weiter, solange genug geschütztes Guthaben da ist. Deswegen sollten Sie Miete und Strom am Monatsanfang priorisieren.
Gemeinschaftskonten können nicht in ein P-Konto umgewandelt werden. Wird ein Gemeinschaftskonto gepfändet, kann jeder Kontoinhaber verlangen, dass sein Anteil auf ein eigenes P-Konto übertragen wird.
Checkliste für die nächsten Tage
- P-Konto bei der Bank beantragen, schriftlich oder im Onlinebanking.
- Prüfen, ob Ihnen ein höherer Freibetrag zusteht, und die Bescheinigung bei einer Schuldnerberatung holen.
- Lastschriften für Miete, Strom und Versicherungen auf den Monatsanfang legen.
- Den Kontakt zum Gläubiger suchen. Mit einer Ratenzahlung lässt sich die Pfändung oft beenden.
Wie es danach weitergeht, steht in unserem Plan zum Schuldenabbau.
Quellen
Häufige Fragen
Kostet ein P-Konto extra Gebühren?
Die Bank darf für ein P-Konto keine höheren Gebühren verlangen als für ein vergleichbares normales Girokonto. Das hat der Bundesgerichtshof mehrfach entschieden. Verlangt Ihre Bank einen Aufschlag, können Sie widersprechen und sich an die Verbraucherzentrale wenden.
Kann ich mehrere P-Konten haben?
Nein. Jede Person darf nur ein einziges Pfändungsschutzkonto führen. Sie müssen bei der Umwandlung versichern, dass Sie kein weiteres P-Konto haben.
Wird ein P-Konto der SCHUFA gemeldet?
Banken melden die Einrichtung eines P-Kontos an die SCHUFA, damit niemand zwei P-Konten führt. In den SCHUFA-Score fließt diese Information aber nicht ein, und andere Unternehmen bekommen sie nicht mitgeteilt.
Was passiert mit Geld, das ich im Monat nicht verbrauche?
Nicht verbrauchtes geschütztes Guthaben wird in die folgenden drei Kalendermonate übertragen. Erst danach steht es dem Gläubiger zu.