Girokonto trotz negativer SCHUFA: Ihr Recht auf ein Basiskonto
Ohne Konto kein Gehalt, keine Miete per Dauerauftrag, keine Sozialleistung. Deshalb darf Ihnen keine Bank ein Basiskonto wegen schlechter Bonität verweigern.
Inhalt
Ein Girokonto ist heute so grundlegend wie eine Meldeadresse. Seit 2016 regelt das Zahlungskontengesetz deshalb, dass jeder Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU ein Basiskonto bekommen muss. Das gilt auch für Menschen mit Schulden, ohne festen Wohnsitz oder mit Duldung.
Was ein Basiskonto kann
Das Basiskonto ist ein vollwertiges Girokonto auf Guthabenbasis. Es umfasst:
- Ein- und Auszahlungen von Bargeld,
- Überweisungen, auch als Dauerauftrag,
- Lastschriften,
- Zahlungen mit einer Debitkarte (Girocard oder Visa- bzw. Mastercard-Debit), sofern die Bank so eine Karte für ihre normalen Konten anbietet,
- Onlinebanking, wenn die Bank es für andere Kunden auch anbietet.
Was fehlt, ist ein Dispokredit. Sie können nur ausgeben, was auf dem Konto ist. Für Menschen mit Schulden ist das oft sogar ein Vorteil.
So beantragen Sie es
Gehen Sie zu einer Bank oder Sparkasse und sagen Sie ausdrücklich, dass Sie ein Basiskonto nach dem Zahlungskontengesetz beantragen. Die Banken müssen dafür ein Antragsformular bereithalten, das auch auf ihrer Website zu finden ist. Sie brauchen:
- einen Personalausweis oder Pass,
- bei Menschen ohne Pass: ein Dokument, mit dem Sie sich ausweisen können, etwa eine Duldung oder einen Ankunftsnachweis,
- eine Anschrift. Wohnungslose können die Adresse einer Beratungsstelle angeben.
Die Bank muss innerhalb von zehn Geschäftstagen nach Eingang des vollständigen Antrags entscheiden. Eine SCHUFA-Abfrage darf sie machen, das Ergebnis darf aber nicht zur Ablehnung führen.
Wann die Bank ablehnen darf
Die Gründe für eine Ablehnung sind eng begrenzt. Sie gelten etwa, wenn
- Sie bereits ein Girokonto in Deutschland haben, das Sie nutzen können,
- Sie in den letzten drei Jahren eine Straftat gegen diese Bank begangen haben,
- die Bank Ihnen ein früheres Basiskonto berechtigt wegen Zahlungsverzugs gekündigt hat,
- eine Kontoeröffnung gegen das Geldwäschegesetz verstoßen würde.
Lehnt die Bank ab, muss sie Ihnen den Grund schriftlich mitteilen und auf Ihre Beschwerdemöglichkeiten hinweisen.
Was das Basiskonto kosten darf
Ein Basiskonto ist nicht zwingend kostenlos. Die Entgelte müssen aber angemessen sein. Der Bundesgerichtshof hat 2020 entschieden, dass eine Bank für das Basiskonto nicht deutlich mehr verlangen darf als für ihre üblichen Kontomodelle, nur weil Basiskonten mehr Aufwand machen. Vergleichen Sie die Preise im Preis- und Leistungsverzeichnis. Lohnt sich ein Wechsel, nehmen Sie eine günstigere Bank. Den Anspruch haben Sie bei jeder.
Wenn die Bank sich weigert
Halten Sie den Antrag schriftlich fest und verlangen Sie eine schriftliche Entscheidung. Lehnt die Bank ohne zulässigen Grund ab oder antwortet nicht, haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Sie beschweren sich bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Für Basiskonten gibt es dort ein eigenes Verwaltungsverfahren. Die BaFin kann die Bank verpflichten, das Konto zu eröffnen.
- Sie wenden sich an die Schlichtungsstelle der Bankenverbände. Das Verfahren ist für Sie kostenlos.
Parallel hilft eine Schuldnerberatung oder die Verbraucherzentrale.
Basiskonto und Pfändung
Sind Sie in Sorge vor einer Pfändung, wandeln Sie das Basiskonto sofort in ein P-Konto um. Dann bleibt der monatliche Grundfreibetrag geschützt. Ein Basiskonto mit P-Konto-Funktion ist für viele Haushalte mit Schulden die stabilste Lösung, bis die Schulden geregelt sind.
Wollen Sie langfristig wieder ein normales Konto mit Dispo und Kreditkarte, lohnt sich ein Blick in Ihre SCHUFA-Daten. Erledigte Einträge verschwinden nach Ablauf der Speicherfrist, und danach behandeln die Banken Sie wie jeden anderen Kunden.
Quellen
Häufige Fragen
Darf eine Bank ein Basiskonto wegen SCHUFA ablehnen?
Nein. Ein negativer SCHUFA-Eintrag oder fehlendes Einkommen sind kein zulässiger Ablehnungsgrund. Die Bank darf nur in wenigen Ausnahmefällen ablehnen, etwa wenn Sie schon ein nutzbares Konto in Deutschland haben oder wegen einer Straftat gegen die Bank verurteilt wurden.
Bekomme ich beim Basiskonto einen Dispo oder eine Kreditkarte?
Einen Anspruch darauf haben Sie nicht. Das Basiskonto ist ein Guthabenkonto. Überweisungen, Lastschriften, Daueraufträge, Bargeld und eine Debitkarte gehören aber dazu.
Kann ich ein Basiskonto als P-Konto führen?
Ja. Sie können das Basiskonto jederzeit in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen.