Ratenzahlung vereinbaren: Musterbrief an Gläubiger und Inkasso
Die meisten Gläubiger nehmen eine verlässliche Rate lieber an als eine teure Vollstreckung. Ihr Angebot muss aber zu Ihrem Budget passen, sonst platzt die Vereinbarung nach wenigen Monaten.
Inhalt
Wer eine Rechnung nicht auf einmal bezahlen kann, sollte sich melden, bevor die Sache vor Gericht landet. Je früher Sie eine Ratenzahlung anbieten, desto weniger Kosten kommen dazu.
Schritt 1: Die Forderung prüfen
Bevor Sie eine Rate anbieten, prüfen Sie, ob die Forderung berechtigt ist. Stimmen der Betrag, die Leistung und das Datum? Ist die Forderung womöglich verjährt? Sind die Inkassokosten angemessen? Wie Sie das prüfen, steht im Ratgeber Inkasso-Brief prüfen.
Eine Ratenzahlung bedeutet fast immer, dass Sie die Forderung anerkennen. Bei einer verjährten Schuld beginnt die Frist dadurch neu.
Schritt 2: Eine realistische Rate berechnen
Schreiben Sie Ihr monatliches Nettoeinkommen auf und ziehen Sie alle festen Ausgaben ab: Miete, Strom, Versicherungen, Fahrtkosten, Lebensmittel und andere laufende Raten. Was übrig bleibt, ist der Spielraum für Schulden. Ein Haushaltsbuch zeigt Ihnen, wie groß er wirklich ist.
Bieten Sie nicht den ganzen Spielraum an. Lassen Sie einen Puffer für unerwartete Ausgaben. Haben Sie mehrere Gläubiger, teilen Sie den Betrag fair auf, damit nicht einer alles bekommt und die anderen vollstrecken. Bei vielen Gläubigern ist eine Schuldnerberatung die bessere Wahl, weil sie mit allen gleichzeitig verhandelt.
Schritt 3: Den Brief schreiben
Ein Ratenangebot sollte kurz und sachlich sein. Es enthält:
- Aktenzeichen oder Kundennummer,
- die Höhe der Forderung, die Sie akzeptieren,
- eine kurze Erklärung, warum Sie nicht auf einmal zahlen können,
- die angebotene Rate und den ersten Zahlungstermin,
- die Bitte, auf weitere Vollstreckungsmaßnahmen zu verzichten,
- die Bitte um eine schriftliche Bestätigung.
Musterbrief
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu Ihrem Schreiben vom [Datum], Aktenzeichen [Nummer], über eine Forderung von [Betrag] Euro teile ich Ihnen Folgendes mit.
Ich kann den Betrag derzeit nicht auf einmal bezahlen, weil [kurzer Grund, zum Beispiel: mein Einkommen nach einer Kurzarbeitsphase gesunken ist]. Ich biete Ihnen an, die Forderung in monatlichen Raten von [Betrag] Euro zu begleichen, erstmals zum [Datum] und danach jeweils zum [Tag] eines Monats.
Bitte bestätigen Sie mir diese Vereinbarung schriftlich und teilen Sie mir mit, wie sich die Zahlungen auf Hauptforderung, Zinsen und Kosten verteilen. Ich bitte Sie außerdem, für die Dauer der Ratenzahlung auf weitere Vollstreckungsmaßnahmen und auf eine Meldung an Auskunfteien zu verzichten.
Mit freundlichen Grüßen [Name, Anschrift]
Schicken Sie den Brief per E-Mail oder Post und heben Sie eine Kopie auf. Zahlen Sie die erste Rate schon, bevor die Bestätigung da ist. Das zeigt, dass Sie es ernst meinen.
Schritt 4: Die Vereinbarung prüfen
Die meisten Gläubiger und Inkassobüros schicken Ihnen eine vorformulierte Ratenvereinbarung zurück. Lesen Sie sie genau, bevor Sie unterschreiben. Achten Sie auf diese Punkte:
- Wird ein Schuldanerkenntnis verlangt, das über die Forderung hinausgeht, etwa für Kosten, die Sie bestritten haben?
- Wie hoch sind Zinsen und die Einigungsgebühr?
- Was passiert, wenn Sie eine Rate verspätet zahlen? Oft wird dann der ganze Restbetrag sofort fällig.
- Verzichtet der Gläubiger für die Laufzeit auf Vollstreckung?
Unterschreiben Sie keine Vereinbarung mit Raten, die Sie nicht sicher zahlen können. Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie sie von einer Schuldnerberatung prüfen.
Wenn eine Rate einmal ausfällt
Melden Sie sich sofort beim Gläubiger, bevor die Zahlung fällig ist, und bitten Sie um eine Stundung für diesen Monat. Viele Gläubiger akzeptieren das, wenn es eine Ausnahme bleibt. Wer einfach nicht zahlt, riskiert, dass die gesamte Restforderung fällig wird und die Vollstreckung weitergeht.
Quellen
Häufige Fragen
Muss ein Gläubiger eine Ratenzahlung annehmen?
Nein, einen Anspruch auf Ratenzahlung gibt es nicht. In der Praxis stimmen aber viele Gläubiger zu, weil sie sonst mit Kosten und Unsicherheit vollstrecken müssten. Ein Gerichtsvollzieher darf unter bestimmten Voraussetzungen selbst eine Ratenzahlung bewilligen.
Wie hoch sollte die Rate sein?
So hoch, dass Sie sie auch in einem schlechten Monat sicher zahlen können. Rechnen Sie Ihre festen Ausgaben ab und lassen Sie einen Puffer. Eine kleine Rate, die Sie durchhalten, ist besser als eine große, die nach drei Monaten platzt.
Fallen bei einer Ratenzahlung zusätzliche Kosten an?
Inkassobüros dürfen für eine Ratenvereinbarung eine Einigungsgebühr verlangen, die gesetzlich begrenzt ist. Zinsen laufen meist weiter. Fragen Sie nach einer Übersicht, wie sich Ihre Zahlungen auf Hauptforderung, Zinsen und Kosten verteilen.