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Konto gepfändet: Was Sie in den ersten 48 Stunden tun sollten

Die Karte funktioniert nicht, die Überweisung geht nicht raus, und die Bank spricht von einer Pfändung. Das ist ein Schock. Mit den richtigen Schritten kommen Sie in wenigen Tagen wieder an Ihr Geld.

Von Matteo Oberhauser · Zuletzt geprüft am · 4 Min. Lesezeit

Inhalt
  1. 1. Das Guthaben ist zunächst nur gesperrt
  2. 2. Sofort das P-Konto beantragen
  3. 3. Herausfinden, wer gepfändet hat
  4. 4. Den Freibetrag erhöhen lassen
  5. 5. Die wichtigsten Zahlungen sichern
  6. 6. Mit dem Gläubiger reden
  7. 7. Hilfe holen
  8. Was Sie nicht tun sollten
  9. Quellen

Eine Kontopfändung kommt fast immer überraschend. Der Gläubiger hat beim Amtsgericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erwirkt, oder eine Behörde wie das Finanzamt hat selbst eine Pfändungsverfügung erlassen. Die Bank muss das Guthaben daraufhin einfrieren. Diese Schritte helfen Ihnen in den ersten Tagen.

1. Das Guthaben ist zunächst nur gesperrt

Das gepfändete Guthaben ist zunächst nur gesperrt. Die Bank darf es frühestens einen Monat nach Zustellung der Pfändung an den Gläubiger auszahlen. In dieser Zeit können Sie den Schutz noch nachträglich herstellen.

2. Sofort das P-Konto beantragen

Lassen Sie Ihr Girokonto sofort in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln. Das geht formlos schriftlich, in der Filiale oder bei vielen Banken im Onlinebanking. Die Bank muss die Umwandlung innerhalb von vier Geschäftstagen erledigen.

Wandeln Sie innerhalb eines Monats nach der Pfändung um, wirkt der Schutz rückwirkend. Danach ist pro Kalendermonat ein Grundfreibetrag geschützt, über den Sie frei verfügen können.

Sie dürfen nur ein P-Konto haben. Haben Sie mehrere Girokonten, wählen Sie das, auf dem Ihr Gehalt oder Ihre Sozialleistungen eingehen.

3. Herausfinden, wer gepfändet hat

Fragen Sie die Bank nach dem Pfändungsbeschluss oder der Pfändungsverfügung. Darin stehen der Gläubiger, das Aktenzeichen, die Höhe der Forderung und das Gericht oder die Behörde. Meist bekommen Sie Ihre eigene Ausfertigung auch per Post.

Prüfen Sie, ob Sie die Forderung kennen. Manchmal stammt sie aus einem Vollstreckungsbescheid, den Sie gar nicht bemerkt haben, zum Beispiel nach einem Umzug.

4. Den Freibetrag erhöhen lassen

Zahlen Sie Unterhalt, leben Kinder in Ihrem Haushalt oder bekommen Sie Kindergeld, ist mehr als der Grundfreibetrag geschützt. Dafür brauchen Sie eine Bescheinigung. Wer sie ausstellt und was drinstehen muss, steht in unserem Ratgeber zur P-Konto-Bescheinigung. Legen Sie die Bescheinigung der Bank so schnell wie möglich vor.

5. Die wichtigsten Zahlungen sichern

Solange das P-Konto noch nicht eingerichtet ist, laufen Lastschriften womöglich ins Leere. Rufen Sie Vermieter, Stromversorger und Versicherung an und erklären Sie, dass sich die Zahlung um ein paar Tage verzögert. Das ist besser, als eine Rücklastschrift mit Gebühren zu riskieren.

Wenn Sie in akuter Not sind, etwa weil kein Geld für Lebensmittel da ist, wenden Sie sich an das Jobcenter oder Sozialamt. Dort ist in Notlagen ein Vorschuss möglich.

6. Mit dem Gläubiger reden

Eine Kontopfändung endet, wenn die Forderung bezahlt ist oder der Gläubiger die Pfändung zurücknimmt. Viele Gläubiger sind zu einer Ratenzahlung bereit und geben die Pfändung im Gegenzug frei oder lassen sie ruhen. Bieten Sie eine konkrete, realistische Rate an. Wie Sie das formulieren, zeigt unser Muster für eine Ratenzahlungsvereinbarung.

Ist die Forderung falsch oder schon bezahlt, schreiben Sie dem Gläubiger und dem Gericht. In diesem Fall sollten Sie sich beraten lassen, weil es um Fristen und Rechtsmittel geht.

7. Hilfe holen

Eine Kontopfändung ist oft ein Zeichen, dass mehr Schulden im Hintergrund stehen. Eine kostenlose Schuldnerberatung stellt Ihnen die Bescheinigung für den erhöhten Freibetrag aus, verhandelt mit den Gläubigern und verschafft Ihnen einen Überblick. Viele Stellen haben eine Notfallsprechstunde für Kontopfändungen.

Was Sie nicht tun sollten

  • Ein zweites Konto bei einer anderen Bank eröffnen und Ihr Gehalt dorthin umleiten, ohne den Gläubiger zu informieren. Der Gläubiger kann auch dieses Konto pfänden, und das Vorgehen kann als Vereitelung der Zwangsvollstreckung gewertet werden.
  • Hohe Bargeldbeträge zu Hause horten. Der Gerichtsvollzieher kann Bargeld über dem Freibetrag pfänden.
  • Abwarten, ohne etwas zu unternehmen. Ohne P-Konto bleibt das Guthaben gesperrt, auch das, was eigentlich geschützt wäre.

Quellen

Häufige Fragen

Wie schnell komme ich nach einer Kontopfändung wieder an mein Geld?

Wenn Sie Ihr Konto in ein P-Konto umwandeln lassen, muss die Bank das innerhalb von vier Geschäftstagen tun. Danach können Sie über den geschützten Grundfreibetrag wieder verfügen.

Darf die Bank mein Konto kündigen, weil es gepfändet wurde?

Eine Pfändung allein ist für die meisten Banken kein Kündigungsgrund, ausschließen lässt sich eine ordentliche Kündigung aber nicht. Sparkassen sind in vielen Bundesländern zur Kontoführung verpflichtet. Außerdem haben Sie immer Anspruch auf ein Basiskonto.

Erfahre ich vorher, dass mein Konto gepfändet wird?

In der Regel nicht. Der Pfändungsbeschluss wird zuerst der Bank zugestellt, damit Sie das Geld nicht vorher abheben können. Sie bekommen Ihre Ausfertigung meist kurz danach.