P-Konto-Bescheinigung: Wer sie ausstellt und wie Sie mehr Freibetrag bekommen
Der Grundfreibetrag auf dem P-Konto reicht für viele Familien nicht. Mit einer Bescheinigung lassen Sie ihn erhöhen, und das ist meist kostenlos.
Inhalt
Auf jedem P-Konto ist automatisch ein Grundfreibetrag geschützt. Er gilt für eine Person ohne Unterhaltspflichten. Wer für andere sorgt oder bestimmte Leistungen bekommt, darf mehr behalten. Die Bank weiß das aber nicht von selbst. Sie brauchen dafür eine Bescheinigung.
Wann Sie eine Bescheinigung brauchen
Eine Bescheinigung lohnt sich, wenn einer dieser Punkte auf Sie zutrifft:
- Sie zahlen Unterhalt an Kinder, Ehepartner oder frühere Partner.
- Sie leben mit Personen in einer Bedarfsgemeinschaft, für die Sie Leistungen nach SGB II oder SGB XII bekommen.
- Auf Ihr Konto geht Kindergeld oder Kinderzuschlag ein.
- Sie bekommen einmalige Sozialleistungen, etwa für eine Erstausstattung oder eine Nachzahlung.
- Sie erhalten Geldleistungen wegen eines Körper- oder Gesundheitsschadens.
Für jede Person, der Sie Unterhalt leisten, erhöht sich der Freibetrag um einen festen Betrag. Er wird wie der Grundfreibetrag jährlich zum 1. Juli angepasst. Kindergeld und bestimmte Sozialleistungen kommen zusätzlich in voller Höhe dazu.
Wer die Bescheinigung ausstellt
Ausstellen dürfen sie:
- anerkannte Schuldnerberatungsstellen,
- Ihr Arbeitgeber,
- die Familienkasse,
- Sozialleistungsträger wie das Jobcenter, das Sozialamt oder die Rentenversicherung,
- Rechtsanwälte und Steuerberater.
Am einfachsten ist es oft beim Jobcenter oder der Familienkasse, wenn Sie dort ohnehin Leistungen bekommen. Ansonsten ist die Schuldnerberatung die erste Adresse. Viele Stellen stellen die Bescheinigung auch kurzfristig aus, ohne dass Sie eine komplette Beratung durchlaufen.
Weigern sich alle, eine Bescheinigung auszustellen, können Sie beim Vollstreckungsgericht am Amtsgericht einen Antrag stellen. Das Gericht legt den Freibetrag dann per Beschluss fest.
Welche Unterlagen Sie mitbringen
Bringen Sie zum Termin mit, was Ihre Situation belegt:
- Personalausweis,
- Geburtsurkunden der Kinder oder einen Nachweis über die Unterhaltspflicht, etwa einen Unterhaltstitel oder Kontoauszüge mit den Zahlungen,
- den Kindergeldbescheid,
- Leistungsbescheide von Jobcenter, Sozialamt oder Rentenversicherung,
- den Pfändungsbeschluss, falls schon gepfändet wurde,
- Ihre Kontodaten.
Was in der Bescheinigung steht
Es gibt ein einheitliches Muster, das von den Verbänden der Banken und der Schuldnerberatung abgestimmt wurde. Darin werden die Zahl der unterhaltsberechtigten Personen, Kindergeld und weitere geschützte Leistungen eingetragen. Die Bank rechnet daraus den neuen Freibetrag.
Prüfen Sie die Bescheinigung, bevor Sie sie abgeben. Stimmen Name, Kontonummer und die Zahl der Personen?
So geht es weiter
Geben Sie die Bescheinigung im Original oder als von der Bank akzeptierte Kopie bei Ihrer Bank ab und lassen Sie sich den Empfang bestätigen. Die Bank muss den erhöhten Freibetrag spätestens ab dem zweiten auf die Vorlage folgenden Geschäftstag berücksichtigen.
Ändert sich etwas an Ihrer Situation, etwa weil ein Kind auszieht oder Sie keinen Unterhalt mehr zahlen, müssen Sie die Bank informieren. Bekommen Sie umgekehrt neue Leistungen, holen Sie sich eine neue Bescheinigung.
Wenn es trotzdem nicht reicht
Manchmal deckt auch der erhöhte Freibetrag die notwendigen Ausgaben nicht, zum Beispiel bei hohen Krankheitskosten oder besonderen Bedürfnissen. Dann können Sie beim Vollstreckungsgericht beantragen, den Freibetrag individuell festzusetzen. Dabei hilft die Schuldnerberatung.
Wurde Ihr Konto gerade erst gepfändet, finden Sie die ersten Schritte in unserem Ratgeber Konto gepfändet: was tun.
Quellen
Häufige Fragen
Wer darf eine P-Konto-Bescheinigung ausstellen?
Arbeitgeber, die Familienkasse, Sozialleistungsträger wie Jobcenter oder Rentenversicherung, anerkannte Schuldnerberatungsstellen sowie Rechtsanwälte und Steuerberater. Gelingt es nicht, eine Bescheinigung zu bekommen, entscheidet auf Antrag das Vollstreckungsgericht.
Kostet die Bescheinigung etwas?
Bei Schuldnerberatungsstellen der Wohlfahrtsverbände und bei Behörden ist sie in der Regel kostenlos. Anwälte dürfen dafür eine Gebühr verlangen.
Muss ich die Bescheinigung jedes Jahr erneuern?
Nein. Die Bank muss die Bescheinigung so lange berücksichtigen, bis sich die Verhältnisse ändern. Sie darf aber eine neue verlangen, wenn Tatsachen darauf hindeuten, dass die Angaben nicht mehr stimmen.