Schulden & Inkasso

Pfändungsschutz für Selbstständige: Was Sie behalten dürfen

Selbstständige haben keine feste Lohnabrechnung, die der Arbeitgeber nach der Pfändungstabelle kürzt. Den Schutz müssen sie selbst aktivieren. Mit dem P-Konto und einem Antrag beim Gericht sichern Sie Ihr Existenzminimum und Ihre Arbeitsfähigkeit.

Von Matteo Oberhauser · Zuletzt geprüft am · 4 Min. Lesezeit

Inhalt
  1. Schritt 1: Das Konto als P-Konto führen
  2. Schritt 2: Schutz für Honorare nach § 850i ZPO
  3. Schritt 3: Arbeitsmittel sind geschützt
  4. Typische Gläubiger bei Selbstständigen
  5. Wenn es nicht mehr geht: Insolvenz
  6. Quellen

Angestellte sind bei einer Lohnpfändung automatisch geschützt, weil der Arbeitgeber nur den pfändbaren Teil des Lohns abführt. Bei Selbstständigen gibt es diese Stelle nicht. Gläubiger pfänden das Geschäftskonto, Forderungen gegen Kunden oder Gegenstände. Das kann den Betrieb lahmlegen. Das Gesetz bietet aber mehrere Schutzwege.

Schritt 1: Das Konto als P-Konto führen

Ein Pfändungsschutzkonto steht jeder natürlichen Person zu, also auch Einzelunternehmern und Freiberuflern. Auf dem P-Konto sind seit dem 1. Juli 2026 monatlich 1.590 Euro automatisch geschützt. Mit einer Bescheinigung erhöht sich der Freibetrag für Unterhaltspflichten.

Das Problem für Selbstständige: Über das Konto laufen auch Betriebsausgaben. Miete für das Büro, Material und Versicherungen reichen schnell über den Freibetrag hinaus. Dafür gibt es die Möglichkeit, beim Vollstreckungsgericht einen höheren Freibetrag festsetzen zu lassen. Legen Sie Ihre Einnahmen und notwendigen Ausgaben offen, etwa mit einer einfachen Einnahmen-Überschuss-Rechnung der letzten Monate. Bei Pfändungen durch Finanzamt, Krankenkasse oder andere Behörden stellen Sie den Antrag bei der Vollstreckungsstelle der Behörde.

Was in den ersten Tagen nach einer Kontopfändung zu tun ist, steht im Ratgeber Konto gepfändet.

Schritt 2: Schutz für Honorare nach § 850i ZPO

Gläubiger können Ihre Forderungen gegen Kunden pfänden. Dann muss der Kunde Ihr Honorar direkt an den Gläubiger zahlen. Für diesen Fall gibt es § 850i ZPO. Auf Ihren Antrag lässt das Vollstreckungsgericht so viel von der Vergütung frei, wie Sie für Ihren notwendigen Unterhalt und den Ihrer unterhaltsberechtigten Angehörigen während eines angemessenen Zeitraums brauchen.

Maßstab sind die Freibeträge, die ein Angestellter mit vergleichbarem Einkommen hätte. Wie hoch diese sind, zeigt unser Pfändungsrechner. Der Antrag ist formlos. Fügen Sie Nachweise über Ihre Einnahmen, Ihre Betriebsausgaben und Ihre Unterhaltspflichten bei. Stellen Sie ihn möglichst schnell, denn bis zur Entscheidung kann der Kunde an den Gläubiger zahlen.

Schritt 3: Arbeitsmittel sind geschützt

Der Gerichtsvollzieher darf Sachen nicht pfänden, die Sie zur Fortsetzung Ihrer Erwerbstätigkeit brauchen. Das regelt § 811 ZPO. Dazu gehören je nach Beruf zum Beispiel:

  • Computer, Software und Telefon,
  • Werkzeuge und Maschinen,
  • ein Fahrzeug, wenn Sie es für die Arbeit brauchen,
  • Fachliteratur und Arbeitskleidung.

Geschützt ist nur, was wirklich nötig ist. Besitzen Sie zwei Autos, kann eines gepfändet werden. Ist das Arbeitsgerät sehr teuer, kann der Gerichtsvollzieher es manchmal gegen ein einfacheres austauschen. Das nennt man Austauschpfändung.

Typische Gläubiger bei Selbstständigen

Selbstständige haben oft Schulden bei öffentlichen Gläubigern: dem Finanzamt wegen Umsatz- und Einkommensteuer, der Krankenkasse wegen Beiträgen oder der IHK. Diese Gläubiger brauchen kein Gericht, um zu vollstrecken. Sprechen Sie früh mit ihnen. Ratenzahlungen und Stundungen sind möglich, wie in den Ratgebern Schulden beim Finanzamt und Beitragsschulden bei der Krankenkasse beschrieben.

Wenn es nicht mehr geht: Insolvenz

Können Sie die Schulden auf Dauer nicht bezahlen, kommt eine Insolvenz in Betracht. Für aktive Selbstständige ist das in der Regel ein Regelinsolvenzverfahren, nicht die Verbraucherinsolvenz. Die Restschuldbefreiung gibt es auch hier nach drei Jahren.

Wichtig für die Weiterarbeit: Der Insolvenzverwalter kann Ihre selbstständige Tätigkeit aus der Insolvenzmasse freigeben. Dann gehören die neuen Einnahmen und die neuen Verbindlichkeiten Ihnen allein. Sie müssen aber regelmäßig so viel an die Masse zahlen, wie Sie als Angestellter in einem vergleichbaren Job abführen müssten. Lassen Sie sich vor einer Insolvenz von einer spezialisierten Schuldnerberatung oder einem Insolvenzanwalt beraten. Mehr zum Ablauf steht im Ratgeber Privatinsolvenz.

Quellen

Häufige Fragen

Kann ich als Selbstständiger ein P-Konto haben?

Ja. Jede natürliche Person kann ein P-Konto führen, auch Selbstständige und Freiberufler. Geschäftskonten von Gesellschaften wie einer GmbH sind ausgenommen.

Darf der Gerichtsvollzieher meinen Laptop pfänden?

Nicht, wenn Sie ihn für Ihre Arbeit brauchen. Gegenstände, die zur Fortsetzung der Erwerbstätigkeit erforderlich sind, sind nach § 811 ZPO unpfändbar. Ein zweites, privates Gerät oder ein teures Luxusmodell kann dagegen gepfändet werden.

Wie viel Geld lässt das Gericht nach § 850i ZPO frei?

So viel, wie Sie für Ihren notwendigen Unterhalt und den Ihrer Familie brauchen, orientiert an den Pfändungsfreigrenzen für Arbeitnehmer. Das Gericht berücksichtigt dabei auch Ihre betrieblichen Kosten, wenn Sie diese belegen.