Beitragsschulden bei der Krankenkasse: Was passiert und was Sie tun können
Wer selbst Beiträge an die Krankenkasse zahlt, etwa als Selbstständiger, Student oder nach einem Jobverlust, kann schnell Rückstände aufbauen. Die Krankenkasse darf dann Leistungen einschränken. Mit einer Ratenzahlung lässt sich das meist abwenden.
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Angestellte merken von ihren Krankenkassenbeiträgen wenig, weil der Arbeitgeber sie direkt abführt. Anders ist es bei allen, die selbst zahlen: Selbstständige, freiwillig Versicherte, Studierende über 25 und Menschen in der obligatorischen Anschlussversicherung nach einem Jobende. Bleiben die Beiträge aus, wachsen die Schulden schnell, weil Säumniszuschläge dazukommen.
Wie Beitragsschulden entstehen
Häufige Auslöser sind ein Einkommenseinbruch in der Selbstständigkeit, eine Lücke zwischen zwei Jobs oder ein Ende des Leistungsbezugs, nach dem niemand die Beiträge übernimmt. Bei Selbstständigen kommt oft eine Nachberechnung dazu. Die Kasse setzt die Beiträge zunächst vorläufig fest und rechnet später anhand des Steuerbescheids nach. Fällt das Einkommen höher aus, kommt eine Nachforderung für mehrere Monate auf einmal.
Prüfen Sie jeden Beitragsbescheid. Ist Ihr Einkommen gesunken, beantragen Sie eine Anpassung der Beiträge mit einem aktuellen Nachweis. Viele zahlen über Monate zu hohe Beiträge, weil sie das nicht melden.
Was das Ruhen der Leistungen bedeutet
Sind Sie mit mindestens zwei Monatsbeiträgen im Rückstand und zahlen trotz Mahnung nicht, kann die Krankenkasse das Ruhen der Leistungen anordnen. Sie bleiben versichert, bekommen aber nur noch:
- Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände,
- Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft,
- Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern.
Das Ruhen endet, sobald Sie alle Rückstände bezahlt haben oder eine Ratenzahlung vereinbart ist und Sie die Raten einhalten. Wer hilfebedürftig im Sinne des Bürgergelds bzw. der Grundsicherung oder der Sozialhilfe ist, ist vom Ruhen ausgenommen. Eine Bescheinigung vom Jobcenter oder Sozialamt reicht dafür aus.
Ratenzahlung und Stundung beantragen
Krankenkassen können Beiträge stunden, wenn die sofortige Zahlung eine erhebliche Härte wäre. Das regelt § 76 SGB IV. In der Praxis bedeutet das meist eine Ratenzahlung. Rufen Sie bei Ihrer Kasse an oder schreiben Sie. Nennen Sie den Rückstand und eine Rate, die Sie zusätzlich zum laufenden Beitrag zahlen können. Viele Kassen verlangen eine Übersicht über Einkommen und Ausgaben.
Stundungen sind in der Regel verzinst. Dafür ruhen die Leistungen dann nicht mehr, und die Vollstreckung wird ausgesetzt. Ein Muster für ein Ratenangebot finden Sie im Ratgeber Ratenzahlung vereinbaren.
Säumniszuschläge erlassen lassen
Für jeden angefangenen Monat Verzug berechnet die Kasse 1 Prozent des rückständigen Betrags. Über ein Jahr kommen so 12 Prozent zusammen. Unter bestimmten Bedingungen können Säumniszuschläge ganz oder teilweise erlassen werden, etwa wenn Sie unverschuldet in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind oder wenn der Erlass Teil einer Ratenvereinbarung ist. Stellen Sie den Antrag schriftlich und begründen Sie ihn.
Wenn die Kasse vollstreckt
Gesetzliche Krankenkassen brauchen kein Gericht, um zu vollstrecken. Sie beauftragen in der Regel das Hauptzollamt. Das kann Konto und Lohn pfänden und eine Vermögensauskunft verlangen. Wandeln Sie Ihr Konto spätestens jetzt in ein P-Konto um. Bei einer Lohnpfändung gilt die normale Pfändungstabelle, die Sie mit unserem Pfändungsrechner nachrechnen können.
Sprechen Sie das Hauptzollamt direkt an. Auch dort sind Ratenzahlungen möglich, wenn Sie einen realistischen Plan vorlegen.
Besonderheit für Selbstständige
Selbstständige trifft es besonders oft, weil Einnahmen schwanken. Neben der Ratenzahlung lohnt sich ein Blick auf die Beitragsbemessung. Seit 2019 gilt für Selbstständige in der Regel dieselbe Mindestbemessungsgrundlage wie für andere freiwillig Versicherte, die Beiträge sind dadurch für Geringverdiener deutlich gesunken. Was Selbstständige bei Pfändungen sonst noch beachten sollten, erklärt der Ratgeber Pfändungsschutz für Selbstständige.
Sind die Schulden bei der Kasse nur ein Teil des Problems, hilft eine Schuldnerberatung. Beitragsschulden zur Krankenversicherung werden in einer Privatinsolvenz übrigens von der Restschuldbefreiung erfasst.
Quellen
Häufige Fragen
Verliere ich meinen Versicherungsschutz, wenn ich nicht zahle?
In der gesetzlichen Krankenversicherung nicht. Sie bleiben versichert, die Kasse kann aber die Leistungen auf akute Erkrankungen, Schmerzen und Schwangerschaft beschränken, bis die Rückstände bezahlt oder in Raten geregelt sind.
Wie hoch sind Säumniszuschläge bei der Krankenkasse?
1 Prozent des rückständigen, auf 50 Euro abgerundeten Betrags für jeden angefangenen Monat. Bei 600 Euro Rückstand sind das 6 Euro im Monat.
Kann die Krankenkasse mein Gehalt pfänden?
Ja. Gesetzliche Krankenkassen beauftragen dafür in der Regel das Hauptzollamt. Es kann Konto und Lohn pfänden, ohne dass ein Gericht entscheiden muss. Die üblichen Pfändungsfreigrenzen gelten auch hier.