Zu viel an das Inkasso gezahlt? So fordern Sie überhöhte Kosten zurück
Viele zahlen Inkasso-Forderungen vollständig, nur um Ruhe zu haben. Dabei sind die Kosten oft höher als erlaubt. Zu viel gezahltes Geld können Sie bis zu drei Jahre lang zurückverlangen.
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Inkassokosten sind eine Form von Schadensersatz. Der Gläubiger darf sie Ihnen in Rechnung stellen, weil Sie mit der Zahlung in Verzug waren und er deshalb ein Inkassobüro beauftragen musste. Wie hoch dieser Schaden sein darf, ist gesetzlich geregelt. Viele Schreiben halten sich nicht daran.
Was zulässig ist
Bei Verbrauchern dürfen Inkassokosten nicht höher sein als die Gebühren, die ein Rechtsanwalt für dieselbe Tätigkeit nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz verlangen könnte. Seit Oktober 2021 gelten zusätzliche Grenzen. Bei Forderungen, die Sie nicht bestritten haben, ist in der Regel nur ein Gebührensatz von 0,9 erlaubt. Zahlen Sie schon auf das erste Inkasso-Schreiben, ist der Satz noch niedriger. Für Forderungen bis 50 Euro gibt es eine besonders niedrige Wertstufe.
Dazu kommen Auslagen für Post und Telekommunikation, meist als Pauschale von 20 Prozent der Gebühr, höchstens 20 Euro. Umsatzsteuer darf nur berechnet werden, wenn der Gläubiger nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Typische Fehler in Inkasso-Rechnungen
Prüfen Sie Ihre Unterlagen auf diese Posten:
- Doppelte Kosten: Ein Inkassobüro und danach ein Anwalt rechnen beide für dieselbe außergerichtliche Tätigkeit ab. Erstattungsfähig ist in der Regel nur eine dieser Gebühren.
- Mahngebühren des Gläubigers, die zusätzlich zu den Inkassokosten verlangt werden, obwohl das Inkasso die Mahnungen übernommen hat. Wie viel Mahngebühren sein dürfen, steht im Ratgeber Mahngebühren.
- Kontoführungsgebühren, Bearbeitungspauschalen oder Kosten für die Adressermittlung ohne konkreten Nachweis.
- Zinsen ab Rechnungsdatum statt ab Verzugsbeginn.
- Kosten, obwohl Sie beim Auftrag an das Inkasso gar nicht in Verzug waren, etwa weil keine Mahnung kam und kein Zahlungstermin vereinbart war.
Hat ein Inkasso-Unternehmen eine Forderung gekauft und treibt sie im eigenen Namen ein, darf es nach Ansicht vieler Gerichte keine eigenen Inkassokosten verlangen. Der Kaufpreis ist kein Schaden, den Sie ersetzen müssen.
So fordern Sie Geld zurück
Haben Sie mehr bezahlt, als zulässig war, steht Ihnen der Überschuss zu. Rechtsgrundlage ist die ungerechtfertigte Bereicherung nach § 812 BGB. So gehen Sie vor:
- Sammeln Sie alle Schreiben des Inkassobüros und Ihre Zahlungsbelege.
- Rechnen Sie nach, welche Kosten zulässig gewesen wären. Die Verbraucherzentralen bieten dafür Online-Rechner und Beratung an.
- Schreiben Sie dem Inkassobüro. Nennen Sie das Aktenzeichen, listen Sie die unzulässigen Posten auf und fordern Sie den Betrag unter Fristsetzung von zwei Wochen zurück.
- Zahlt das Büro nicht, können Sie sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde beschweren und einen Mahnbescheid beantragen.
Viele Inkassobüros erstatten zu viel berechnete Kosten, wenn Sie konkret nachfragen, weil ihnen sonst Ärger mit der Aufsicht droht.
Wie lange Sie Zeit haben
Rückforderungsansprüche verjähren in drei Jahren. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem Sie gezahlt haben und von den Umständen wussten. Eine Zahlung aus dem Jahr 2024 können Sie also bis Ende 2027 zurückfordern. Mehr zu Fristen steht im Ratgeber Verjährung von Schulden.
Laufende Forderungen prüfen
Bevor Sie eine laufende Forderung bezahlen, lohnt sich eine Prüfung nach dem Schema in unserem Ratgeber Inkasso-Brief prüfen. Zahlen Sie die berechtigte Hauptforderung und widersprechen Sie den überhöhten Kosten schriftlich. Ein bestrittener Betrag darf in der Regel nicht an die SCHUFA gemeldet werden. Ein passender Brief steht bei unseren Musterbriefen.
Quellen
Häufige Fragen
Wie hoch dürfen Inkassokosten sein?
Sie richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und der Höhe der Forderung. Für unbestrittene Forderungen ist in der Regel nur ein Gebührensatz von 0,9 erlaubt, bei sehr kleinen Forderungen und bei Zahlung auf das erste Schreiben noch weniger. Dazu dürfen Auslagen kommen.
Kann ich Geld zurückfordern, wenn ich freiwillig gezahlt habe?
Ja, wenn Sie mehr gezahlt haben, als der Gläubiger verlangen durfte, und nicht wussten, dass Sie das nicht schulden. Wer bewusst auf eine nicht bestehende Schuld zahlt, kann das Geld dagegen meist nicht zurückverlangen.
Lohnt sich das bei kleinen Beträgen?
Ein Brief kostet nur Porto. Bei mehreren Forderungen oder über Jahre kommen schnell größere Beträge zusammen. Ein Gerichtsverfahren lohnt sich bei wenigen Euro dagegen selten.