Schulden & Inkasso

Mahngebühren: Wie hoch sie sein dürfen und wann Sie nicht zahlen müssen

5 Euro, 10 Euro, manchmal noch mehr: Viele Unternehmen schlagen auf jede Mahnung eine Gebühr drauf. Erlaubt ist meist deutlich weniger, und für die erste Mahnung oft gar nichts.

Von Matteo Oberhauser · Zuletzt geprüft am · 4 Min. Lesezeit

Inhalt
  1. Wann Sie in Verzug sind
  2. Wie hoch Mahngebühren sein dürfen
  3. Verzugszinsen
  4. Wenn ein Inkassobüro dazukommt
  5. So weisen Sie überhöhte Gebühren zurück
  6. Wenn Sie mehrere Mahnungen auf einmal haben
  7. Quellen

Wer eine Rechnung zu spät bezahlt, muss dem Gläubiger den Schaden ersetzen, der durch die Verspätung entsteht. So steht es im Bürgerlichen Gesetzbuch. Daraus leiten Unternehmen das Recht ab, Mahngebühren zu verlangen. Dieses Recht gibt es, aber es hat enge Grenzen.

Wann Sie in Verzug sind

Mahngebühren darf ein Gläubiger nur verlangen, wenn Sie in Verzug sind. Verzug tritt ein:

  • mit einer Mahnung nach Fälligkeit der Rechnung,
  • ohne Mahnung, wenn ein fester Zahlungstermin vereinbart war, zum Beispiel "zahlbar bis 15. März",
  • ohne Mahnung 30 Tage nach Zugang der Rechnung, wenn darauf in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurde.

Daraus folgt ein wichtiger Punkt: Bringt erst die erste Mahnung Sie in Verzug, ist diese Mahnung selbst kostenlos. Erst die Kosten für weitere Mahnungen gehören zum Verzugsschaden.

Wie hoch Mahngebühren sein dürfen

Erstattungsfähig sind nur die tatsächlichen Kosten: Papier, Druck, Porto. Arbeitszeit der eigenen Mitarbeiter zählt nicht dazu. Gerichte haben deshalb meist Beträge zwischen 1 und 3 Euro pro Mahnung für angemessen gehalten. Pauschalen von 5 oder 10 Euro sind häufig zu hoch.

Pauschalen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie den üblichen Schaden nicht übersteigen und Sie einen geringeren Schaden nachweisen dürfen. Steht in den AGB etwa, dass jede Mahnung 7,50 Euro kostet, ohne diesen Hinweis, ist die Klausel angreifbar.

Verzugszinsen

Neben Mahngebühren darf der Gläubiger Verzugszinsen verlangen. Bei Verbrauchern betragen sie 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz pro Jahr. Den aktuellen Basiszinssatz veröffentlicht die Deutsche Bundesbank zweimal im Jahr. Bei kleinen Beträgen sind die Zinsen gering. Bei 300 Euro und einem Zinssatz von zum Beispiel 7 Prozent sind das rund 1,75 Euro pro Monat.

Achten Sie in Mahnungen darauf, ab wann Zinsen berechnet werden. Zinsen dürfen erst ab Beginn des Verzugs laufen, nicht ab dem Rechnungsdatum.

Wenn ein Inkassobüro dazukommt

Schaltet der Gläubiger ein Inkassobüro ein, verlangt es zusätzlich eigene Kosten. Auch die sind gesetzlich begrenzt und dürfen nicht höher sein als die Gebühren eines Anwalts. Hat der Gläubiger vorher schon selbst gemahnt und Gebühren verlangt, darf das Inkassobüro diese Mahnungen nicht noch einmal abrechnen. Wie Sie Inkassokosten prüfen und zu viel Gezahltes zurückholen, steht im Ratgeber Inkassokosten zurückfordern. Einen Schnellcheck für das ganze Schreiben bietet der Ratgeber Inkasso-Brief prüfen.

So weisen Sie überhöhte Gebühren zurück

Bezahlen Sie die Hauptforderung, sobald Sie können. Damit endet der Verzug, und weitere Kosten entstehen nicht. Schreiben Sie dem Gläubiger kurz:

  • dass Sie die Rechnung über den Betrag X am Datum Y bezahlt haben,
  • dass Sie die Mahngebühr in der verlangten Höhe nicht anerkennen,
  • dass Sie bereit sind, angemessene Kosten von zum Beispiel 2 Euro pro Mahnung nach Eintritt des Verzugs zu zahlen.

Viele Unternehmen verzichten dann auf den Rest. Besteht der Gläubiger auf der vollen Summe, muss er im Streitfall beweisen, dass ihm tatsächlich Kosten in dieser Höhe entstanden sind. Wegen weniger Euro einen Mahnbescheid zu beantragen, lohnt sich für die meisten Unternehmen nicht. Kommt doch einer, legen Sie gegen den strittigen Teil Widerspruch ein.

Wenn Sie mehrere Mahnungen auf einmal haben

Stapeln sich die Mahnungen, ist es wichtiger, einen Überblick zu bekommen, als um einzelne Euro zu streiten. Sortieren Sie die Forderungen nach Dringlichkeit, wie in unserem Plan zum Schuldenabbau beschrieben, und bieten Sie dort, wo Sie nicht sofort zahlen können, eine Ratenzahlung an.

Quellen

Häufige Fragen

Darf schon die erste Mahnung Geld kosten?

Nur wenn Sie zu diesem Zeitpunkt bereits in Verzug waren, zum Beispiel weil ein festes Zahlungsdatum vereinbart war oder 30 Tage nach einer Rechnung mit entsprechendem Hinweis vergangen sind. Bringt erst die Mahnung Sie in Verzug, ist sie kostenlos.

Stimmen pauschale Mahngebühren in den AGB?

Eine Pauschale ist nur wirksam, wenn sie den typischen tatsächlichen Schaden nicht übersteigt und Ihnen der Nachweis eines geringeren Schadens offensteht. Pauschalen von 5 Euro und mehr haben Gerichte oft als zu hoch angesehen.

Darf ich nur die Rechnung ohne Mahngebühr bezahlen?

Ja. Zahlen Sie die Hauptforderung und teilen Sie schriftlich mit, dass Sie die Gebühr in dieser Höhe nicht anerkennen. Geben Sie im Verwendungszweck an, dass die Zahlung auf die Hauptforderung angerechnet werden soll.