Schulden geerbt: Erbe ausschlagen, Frist und Ablauf
Mit dem Erbe gehen auch die Schulden des Verstorbenen auf die Erben über. Wer das nicht will, muss innerhalb von sechs Wochen handeln. Danach gilt das Erbe als angenommen.
Inhalt
Wenn ein Angehöriger stirbt, ist das Letzte, woran man denkt, die Frage nach seinen Schulden. Trotzdem sollten Sie sich früh einen Überblick verschaffen. Im deutschen Erbrecht geht das gesamte Vermögen auf die Erben über, und dazu gehören Kredite, offene Rechnungen und Steuerschulden. Erben haften dafür grundsätzlich auch mit ihrem eigenen Geld.
Die Frist: sechs Wochen
Die Ausschlagungsfrist beträgt sechs Wochen. Sie beginnt, sobald Sie wissen, dass der Erbfall eingetreten ist und dass Sie Erbe sind. Bei gesetzlichen Erben ist das meist der Tag, an dem Sie vom Tod erfahren. Gibt es ein Testament, beginnt die Frist in der Regel erst, wenn das Nachlassgericht es Ihnen bekannt gegeben hat.
Hat der Verstorbene zuletzt im Ausland gelebt oder hielten Sie sich bei Fristbeginn im Ausland auf, verlängert sich die Frist auf sechs Monate. Lassen Sie die Frist verstreichen, gilt das Erbe als angenommen.
So schlagen Sie aus
Die Ausschlagung muss gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden. Zuständig ist das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen. In vielen Fällen können Sie die Erklärung auch beim Amtsgericht an Ihrem eigenen Wohnort abgeben. Sie haben zwei Möglichkeiten:
- Sie gehen persönlich zum Nachlassgericht und geben die Erklärung zu Protokoll. Nehmen Sie Ihren Ausweis und, falls vorhanden, die Sterbeurkunde mit. Viele Gerichte vergeben dafür Termine, rufen Sie also früh an.
- Sie lassen Ihre Unterschrift unter der Erklärung bei einem Notar beglaubigen. Der Notar schickt sie dann an das Gericht.
Ein einfacher Brief oder eine E-Mail an das Gericht reicht nicht. Für die Frist zählt, wann die Erklärung beim Gericht eingeht.
Was mit Ihren Kindern passiert
Schlagen Sie aus, geht das Erbe auf die nächsten Erben über. Das sind oft Ihre eigenen Kinder. Für minderjährige Kinder müssen dann beide sorgeberechtigten Eltern die Ausschlagung erklären. Die Frist beginnt für die Kinder neu, sobald die Eltern wissen, dass die Kinder Erben geworden sind. Am einfachsten ist es, die Ausschlagung für sich und die Kinder im selben Termin zu erledigen.
Haben Sie selbst ausgeschlagen und schlagen danach für Ihre Kinder aus, ist dafür in der Regel keine Genehmigung des Familiengerichts nötig. Anders kann es sein, wenn nur für die Kinder ausgeschlagen werden soll. Fragen Sie im Zweifel beim Nachlassgericht nach.
Wie Sie herausfinden, ob Schulden da sind
Oft ist in den ersten Wochen nicht klar, ob mehr Schulden als Vermögen vorhanden sind. Hinweise geben:
- Kontoauszüge und Post der letzten Monate,
- Mahnungen und Schreiben von Inkassobüros,
- eine SCHUFA-Auskunft über den Verstorbenen, die Erben mit Erbnachweis beantragen können,
- Gespräche mit der Bank, die als Erbe ohne Erbschein meist nur eingeschränkt Auskunft gibt.
Sind viele unbekannte Forderungen zu erwarten, kann das Gericht auf Antrag ein Aufgebotsverfahren durchführen. Gläubiger müssen sich dann innerhalb einer Frist melden.
Alternativen zur Ausschlagung
Wollen Sie das Erbe behalten, weil etwa ein Haus oder Erinnerungsstücke dazugehören, gibt es Wege, die Haftung auf den Nachlass zu beschränken:
- Bei der Nachlassverwaltung verwaltet ein vom Gericht bestellter Verwalter den Nachlass und bezahlt die Schulden daraus.
- Ist der Nachlass überschuldet, müssen Erben eine Nachlassinsolvenz beantragen. Ihr eigenes Vermögen bleibt dann geschützt.
- Reicht der Nachlass nicht einmal für die Kosten eines Verfahrens, können Sie die Dürftigkeitseinrede erheben.
Diese Wege sind komplizierter als die Ausschlagung und sollten mit einem Anwalt oder Notar besprochen werden.
Erbe schon angenommen
Haben Sie die Frist verpasst oder das Erbe angenommen und erst später erfahren, dass hohe Schulden bestehen, können Sie die Annahme unter Umständen anfechten. Das ist möglich, wenn Sie sich über die Überschuldung geirrt haben. Die Frist für die Anfechtung beträgt ebenfalls sechs Wochen ab Kenntnis. Holen Sie hier schnell rechtlichen Rat. Haben Sie nach einem Erbe selbst Schulden, helfen die Schritte in unserem Plan zum Schuldenabbau und eine kostenlose Schuldnerberatung.
Quellen
Häufige Fragen
Kann ich nur die Schulden ausschlagen und das Haus behalten?
Nein. Sie können das Erbe nur als Ganzes annehmen oder ausschlagen. Wenn Sie etwas behalten wollen, müssen Sie das Erbe annehmen und können dann versuchen, die Haftung über eine Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz auf den Nachlass zu beschränken.
Was kostet die Ausschlagung?
Beim Nachlassgericht fällt eine geringe Gebühr an, die sich nach dem Wert des Nachlasses richtet. Bei einem überschuldeten Nachlass ist sie sehr niedrig. Beim Notar kommen dessen Gebühren für die Beglaubigung hinzu.
Darf ich nach dem Tod die Wohnung des Verstorbenen ausräumen?
Vorsicht. Wer Gegenstände aus dem Nachlass verkauft oder behält, kann damit das Erbe stillschweigend annehmen. Sichern Sie nur, was gesichert werden muss, und klären Sie die Ausschlagung zuerst.