Schulden & Inkasso

Schulden beim Handyvertrag: Sperre, Kündigung und Inkasso

Handyrechnungen gehören zu den häufigsten Gründen für erste Schulden, gerade bei jungen Menschen. Die Rechnung wächst durch Drittanbieter-Abos oder ein teures Gerät, dann folgen Sperre, Kündigung und Inkasso.

Von Matteo Oberhauser · Zuletzt geprüft am · 3 Min. Lesezeit

Inhalt
  1. Wann der Anbieter sperren darf
  2. Die fristlose Kündigung und ihre Folgen
  3. Drittanbieter-Kosten prüfen
  4. Wenn das Inkasso schreibt
  5. Vorher handeln: Raten oder Tarifwechsel
  6. Quellen

Mit dem Handyvertrag fangen bei vielen die ersten Schulden an. Ein neues Smartphone für einen Euro, dafür eine hohe monatliche Gebühr über zwei Jahre, dazu ein paar Abos und Datenpakete. Wenn das Einkommen sinkt, wird daraus schnell eine Rechnung, die man nicht mehr bezahlen kann.

Wann der Anbieter sperren darf

Das Telekommunikationsgesetz schützt Kunden vor schnellen Sperren. Der Anbieter darf Ihren Anschluss nur sperren, wenn:

  • Sie mit mindestens 100 Euro in Verzug sind,
  • er die Sperre mindestens zwei Wochen vorher schriftlich angekündigt hat,
  • er dabei auf die Möglichkeit hingewiesen hat, gerichtlichen Rechtsschutz zu suchen.

Beträge, die Sie form- und fristgerecht beanstandet haben, zählen bei den 100 Euro nicht mit, solange die Beanstandung geprüft wird. Die Sperre muss zunächst auf abgehende Verbindungen beschränkt sein. Notrufe bleiben immer möglich.

Die fristlose Kündigung und ihre Folgen

Bleibt die Rechnung trotz Sperre offen, kündigt der Anbieter meist fristlos. Dann verlangt er die offenen Rechnungen und Schadensersatz für die entgangenen Grundgebühren bis zum regulären Vertragsende. Bei zwölf Monaten Restlaufzeit und 40 Euro Grundgebühr können das schnell mehrere Hundert Euro sein.

Der Anbieter muss sich aber anrechnen lassen, was er durch das vorzeitige Ende spart, etwa Kosten für Netzbetrieb und Kundenservice. Gerichte haben dafür oft einen Abzug von etwa der Hälfte der Grundgebühr anerkannt, teilweise auch mehr. Fordert ein Anbieter oder Inkassobüro die vollen Grundgebühren für die Restlaufzeit, lohnt sich ein Widerspruch.

Drittanbieter-Kosten prüfen

Auf vielen Handyrechnungen tauchen Beträge für Abos, Spiele oder Dienste auf, die Sie nie bewusst abgeschlossen haben. Sie werden über Ihre Rufnummer abgerechnet und heißen Drittanbieter-Leistungen. Schauen Sie sich die Einzelposten genau an.

Haben Sie ein Abo nicht abgeschlossen, bestreiten Sie den Betrag beim Mobilfunkanbieter und beim Drittanbieter schriftlich. Zahlen Sie den unstrittigen Rest der Rechnung, damit keine Sperre droht. Lassen Sie außerdem eine kostenlose Drittanbietersperre einrichten. Dann kann über Ihre Nummer nichts mehr abgerechnet werden.

Wenn das Inkasso schreibt

Nach der Kündigung geht die Forderung meist an ein Inkassobüro. Prüfen Sie das Schreiben in Ruhe, wie im Ratgeber Inkasso-Brief prüfen beschrieben. Achten Sie besonders auf:

  • den Schadensersatz für die Restlaufzeit und ob ersparte Kosten abgezogen wurden,
  • Mahngebühren und Inkassokosten, die oft zu hoch angesetzt sind, wie im Ratgeber Mahngebühren erklärt,
  • strittige Drittanbieter-Posten,
  • ob die Forderung schon verjährt sein könnte.

Ist die Forderung berechtigt, aber zu hoch, zahlen Sie den unstrittigen Teil und bestreiten Sie den Rest schriftlich. Ein bestrittener Betrag darf in der Regel nicht an die SCHUFA gemeldet werden.

Vorher handeln: Raten oder Tarifwechsel

Die günstigste Lösung ist, gar nicht erst in die Kündigung zu rutschen. Rufen Sie beim Anbieter an, sobald Sie merken, dass Sie eine Rechnung nicht pünktlich bezahlen können. Viele Anbieter bieten Ratenzahlung oder einen Zahlungsaufschub an, wenn Sie sich vorher melden. Fragen Sie außerdem nach einem günstigeren Tarif. Ein Wechsel in einen kleineren Tarif ist während der Laufzeit nicht immer möglich, aber einige Anbieter lassen mit sich reden, wenn sonst ein Zahlungsausfall droht.

Nach Ablauf der Mindestlaufzeit können Sie Verträge monatlich kündigen. Prepaid-Tarife kosten oft nur wenige Euro im Monat und schützen vor neuen Schulden, weil Sie nicht mehr ausgeben können, als Sie aufgeladen haben. Mehr Ideen zum Sparen stehen im Ratgeber Fixkosten senken.

Quellen

Häufige Fragen

Darf mein Anbieter mir einfach das Handy sperren?

Nur wenn Sie mit mindestens 100 Euro in Verzug sind und er die Sperre mindestens zwei Wochen vorher schriftlich angedroht hat. Dabei muss er auf die Möglichkeit hinweisen, Rechtsschutz vor Gericht zu suchen. Notrufe müssen weiter möglich sein.

Muss ich nach der Kündigung die restlichen Monate bezahlen?

Der Anbieter kann Schadensersatz verlangen, meist in Höhe der restlichen Grundgebühren. Er muss aber abziehen, was er durch das Vertragsende spart. Gerichte haben dafür oft Abzüge von etwa 50 Prozent oder mehr anerkannt.

Was ist mit dem Handy, das ich mit dem Vertrag bekommen habe?

Ist das Gerät über einen separaten Ratenvertrag finanziert, bleiben die Raten fällig, oft sofort in voller Höhe. Bei Verträgen mit subventioniertem Gerät ist der Preis in der Grundgebühr enthalten und fällt in den Schadensersatz.