Schulden & Inkasso

Schulden beim Rundfunkbeitrag: Vollstreckung abwenden und Befreiung beantragen

Rückstände beim Rundfunkbeitrag wachsen leise, bis plötzlich ein Festsetzungsbescheid oder der Gerichtsvollzieher kommt. Viele Betroffene hätten gar nicht zahlen müssen, weil ihnen eine Befreiung zusteht.

Von Matteo Oberhauser · Zuletzt geprüft am · 3 Min. Lesezeit

Inhalt
  1. Wie aus Rückständen eine Vollstreckung wird
  2. Gegen den Festsetzungsbescheid vorgehen
  3. Befreiung und Ermäßigung prüfen
  4. Ratenzahlung vereinbaren
  5. Konto schützen
  6. Quellen

Seit 2013 wird der Rundfunkbeitrag pro Wohnung erhoben. Wer umzieht, sich nicht anmeldet oder einfach nicht zahlt, bekommt irgendwann Post vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Das Verfahren ist streng geregelt, und der Beitragsservice braucht für die Vollstreckung kein Gericht. Es gibt aber an jeder Stelle Möglichkeiten, Kosten zu sparen.

Wie aus Rückständen eine Vollstreckung wird

Der Ablauf ist fast immer gleich:

  1. Zahlungserinnerungen vom Beitragsservice.
  2. Ein Festsetzungsbescheid der Landesrundfunkanstalt, zum Beispiel des WDR oder BR. Er setzt die Rückstände offiziell fest und schlägt einen Säumniszuschlag auf, der 1 Prozent der Rückstände beträgt, mindestens aber 8 Euro.
  3. Eine Mahnung mit Frist.
  4. Ein Vollstreckungsersuchen an die Stadt oder Gemeinde oder an den Gerichtsvollzieher.

Ab dem vierten Schritt kann gepfändet werden: das Konto, der Lohn oder Wertgegenstände. Außerdem kann der Gerichtsvollzieher eine Vermögensauskunft verlangen. Wer sie abgibt und danach nicht zahlt, landet im Schuldnerverzeichnis, was später auch die SCHUFA erfährt.

Gegen den Festsetzungsbescheid vorgehen

Gegen einen Festsetzungsbescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang Widerspruch einlegen. Das lohnt sich, wenn der Bescheid falsch ist, etwa weil:

  • für Ihre Wohnung schon ein Mitbewohner oder Partner zahlt,
  • Sie in dem Zeitraum an einer anderen Adresse gemeldet waren,
  • Ihnen für den Zeitraum eine Befreiung zustand.

Legen Sie Nachweise bei, etwa die Beitragsnummer des Mitbewohners oder eine Meldebescheinigung. Pauschale Einwände gegen den Rundfunkbeitrag als solchen haben vor Gericht keine Aussicht auf Erfolg. Damit verlieren Sie nur Zeit, während die Säumniszuschläge weiterlaufen.

Befreiung und Ermäßigung prüfen

Wer bestimmte Sozialleistungen bezieht, kann sich auf Antrag befreien lassen. Dazu gehören unter anderem:

  • Bürgergeld bzw. Grundsicherung für Arbeitsuchende,
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII,
  • BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld, wenn Sie nicht bei den Eltern wohnen,
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Menschen mit dem Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis zahlen einen ermäßigten Beitrag von einem Drittel. Taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe können ganz befreit werden.

Den Antrag stellen Sie online auf rundfunkbeitrag.de oder mit dem Formular, das es in vielen Bürgerämtern gibt. Fügen Sie eine Kopie des Leistungsbescheids bei. Die Befreiung gilt für den Zeitraum des Bescheids und kann bis zu drei Jahre rückwirkend gewährt werden. Liegt Ihr Einkommen nur knapp über der Grenze für Sozialleistungen, kommt ein Härtefallantrag in Frage. Den sollten Sie mit der Ablehnung der Sozialbehörde begründen.

Wer befreit ist, bekommt oft weitere Rabatte, etwa beim Telefonanschluss. Mehr dazu im Ratgeber Sozialtarife und Vergünstigungen.

Ratenzahlung vereinbaren

Ist der Beitrag berechtigt und Sie können die Rückstände nicht auf einmal zahlen, fragen Sie beim Beitragsservice nach einer Ratenzahlung. Das geht schriftlich oder über das Kontaktformular auf rundfunkbeitrag.de. Nennen Sie Ihre Beitragsnummer, den Rückstand und eine monatliche Rate, die Sie zusätzlich zum laufenden Beitrag zahlen können. Ein Mustertext für so ein Angebot steht im Ratgeber Ratenzahlung vereinbaren.

Läuft schon ein Vollstreckungsverfahren bei der Stadt oder beim Gerichtsvollzieher, sprechen Sie zusätzlich mit dieser Stelle. Gerichtsvollzieher können selbst Raten bewilligen und die Vollstreckung dann aufschieben.

Konto schützen

Die Vollstreckungsbehörde kann Ihr Girokonto pfänden. Das P-Konto schützt auch gegen solche öffentlichen Gläubiger mit dem gleichen Grundfreibetrag. Für einen höheren Freibetrag ist bei Pfändungen durch eine Behörde die Behörde selbst zuständig, nicht das Amtsgericht. Was Sie direkt nach einer Pfändung tun sollten, erklärt der Ratgeber Konto gepfändet.

Quellen

Häufige Fragen

Kann ich für den Rundfunkbeitrag ins Gefängnis kommen?

Nicht wegen der Schulden selbst. Haft kann nur angeordnet werden, wenn Sie sich weigern, die Vermögensauskunft beim Gerichtsvollzieher abzugeben. Das lässt sich vermeiden, indem Sie den Termin wahrnehmen oder vorher eine Ratenzahlung vereinbaren.

Wie weit rückwirkend gilt eine Befreiung?

Bis zu drei Jahre, wenn Sie in dieser Zeit die Voraussetzungen erfüllt haben und den Bescheid der Sozialbehörde vorlegen. Bereits gezahlte Beiträge werden dann erstattet oder mit Rückständen verrechnet.

Muss ich zahlen, wenn ich keinen Fernseher habe?

Ja. Der Beitrag hängt seit 2013 an der Wohnung, egal welche Geräte Sie haben. Pro Wohnung wird nur ein Beitrag fällig, auch wenn mehrere Personen dort leben.