Konto & SCHUFA

Nach der Restschuldbefreiung: SCHUFA, Konto und Neustart

Drei Jahre Privatinsolvenz sind vorbei, die Schulden sind weg. Damit der Neustart auch auf dem Papier gelingt, sollten Sie einige Dinge prüfen. Die SCHUFA löscht die Restschuldbefreiung inzwischen schon nach sechs Monaten.

Von Matteo Oberhauser · Zuletzt geprüft am · 3 Min. Lesezeit

Inhalt
  1. Was die SCHUFA speichert
  2. Schritt 1: Datenkopie anfordern
  3. Schritt 2: Falsches berichtigen lassen
  4. Schritt 3: Konto und Alltag
  5. Den Score wieder aufbauen
  6. Wenn neue Forderungen auftauchen
  7. Quellen

Die Restschuldbefreiung ist das Ziel jeder Privatinsolvenz. Mit ihr sind die meisten Schulden, die vor der Eröffnung des Verfahrens entstanden sind, erlassen. Ihre Gläubiger dürfen das Geld nicht mehr eintreiben. Damit Sie davon auch im Alltag etwas merken, müssen die Daten bei der SCHUFA und anderen Auskunfteien stimmen.

Was die SCHUFA speichert

Während der Insolvenz speichert die SCHUFA die Eröffnung des Verfahrens und später die Erteilung der Restschuldbefreiung. Die Information über die Restschuldbefreiung löscht sie nach sechs Monaten. Davor waren es drei Jahre. Die Änderung geht auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs von Dezember 2023 zurück, die SCHUFA hatte die Frist bereits im März 2023 verkürzt.

Daneben stehen oft Einträge zu einzelnen Forderungen, etwa ein gekündigter Kredit oder eine Inkasso-Forderung. Diese Einträge müssen nach der Restschuldbefreiung als erledigt gekennzeichnet sein. Danach gilt für sie die normale Löschfrist. Welche Fristen das sind, steht im Ratgeber SCHUFA-Eintrag löschen.

Schritt 1: Datenkopie anfordern

Etwa einen Monat nach dem Beschluss über die Restschuldbefreiung fordern Sie die kostenlose Datenkopie bei der SCHUFA an. Prüfen Sie:

  • ob die Restschuldbefreiung mit Datum eingetragen ist,
  • ob alle alten Forderungen als erledigt markiert sind,
  • ob noch Forderungen als offen geführt werden, die von der Befreiung erfasst sind.

Machen Sie dasselbe bei anderen Auskunfteien wie Creditreform Boniversum, CRIF oder Infoscore. Auch dort kann noch etwas gespeichert sein.

Schritt 2: Falsches berichtigen lassen

Steht eine alte Forderung noch als offen in der Auskunft, verlangen Sie bei der Auskunftei und beim Gläubiger die Berichtigung. Legen Sie eine Kopie des Beschlusses über die Restschuldbefreiung bei. Die Auskunftei muss den Eintrag prüfen und korrigieren. Reagiert sie nicht, wenden Sie sich an die zuständige Datenschutzaufsicht. Bei der SCHUFA ist das die Hessische Beauftragte für Datenschutz.

Schritt 3: Konto und Alltag

Ein Konto ist für den Neustart das Wichtigste. Jede Bank, die Girokonten für Verbraucher anbietet, muss Ihnen ein Basiskonto eröffnen, unabhängig vom SCHUFA-Score. Wie das funktioniert, steht im Ratgeber Basiskonto. Haben Sie während der Insolvenz ein P-Konto geführt, können Sie die Schutzfunktion nach dem Ende wieder aufheben lassen. Dafür reicht ein formloser Antrag bei der Bank.

Bei Handyverträgen helfen zunächst Prepaid-Tarife. Bei der Wohnungssuche kann die neue SCHUFA-Auskunft mit dem Vermerk der erledigten Forderungen nützlich sein. Ein kurzes Schreiben, das die Restschuldbefreiung erklärt, wirkt bei vielen Vermietern besser als eine unkommentierte Auskunft.

Den Score wieder aufbauen

Ihr Score erholt sich mit der Zeit, wenn neue Verträge ohne Probleme laufen. Pünktlich bezahlte Rechnungen, ein Konto ohne Rücklastschriften und wenige Kreditanfragen helfen. Nehmen Sie in den ersten Jahren keine Kredite auf, die Sie nicht unbedingt brauchen. Ein kleiner Notgroschen ist jetzt wichtiger als ein neuer Kredit. Wie Sie ihn aufbauen, erklärt der Ratgeber Notgroschen.

Wenn neue Forderungen auftauchen

Melden sich nach der Befreiung alte Gläubiger, prüfen Sie, ob die Forderung vor der Eröffnung des Verfahrens entstanden ist. Dann ist sie in aller Regel erledigt, auch wenn der Gläubiger sie nicht angemeldet hat. Schreiben Sie dem Gläubiger und verweisen Sie auf den Beschluss. Ausnahmen gelten nur für die in § 302 InsO genannten Forderungen. Wie die Privatinsolvenz genau abläuft, steht im Ratgeber Privatinsolvenz.

Quellen

Häufige Fragen

Wie lange steht die Privatinsolvenz in der SCHUFA?

Die Information über die erteilte Restschuldbefreiung wird nach sechs Monaten gelöscht. Das gilt seit 2023 und geht auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zurück. Einträge zu einzelnen Forderungen folgen ihren eigenen Fristen.

Steht die Insolvenz noch im Internet?

Die Veröffentlichungen auf insolvenzbekanntmachungen.de werden nach gesetzlichen Fristen gelöscht. Bekanntmachungen im Verfahren sind spätestens sechs Monate nach Aufhebung oder Rechtskraft der Einstellung zu löschen.

Welche Schulden bleiben trotz Restschuldbefreiung?

Ausgenommen sind unter anderem Geldstrafen, Schulden aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen, die mit diesem Grund angemeldet wurden, rückständiger Unterhalt, den Sie pflichtwidrig nicht gezahlt haben, und bestimmte Steuerschulden nach einer Steuerstraftat.