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Steuererklärung für Arbeitnehmer: So holen Sie sich Geld zurück

Die meisten Arbeitnehmer, die freiwillig eine Steuererklärung machen, bekommen Geld zurück. Und Sie können das bis zu vier Jahre rückwirkend tun.

Von Matteo Oberhauser · Zuletzt geprüft am · 4 Min. Lesezeit

Inhalt
  1. Muss ich oder darf ich?
  2. Was Sie absetzen können
  3. So machen Sie die Steuererklärung
  4. Belege sammeln
  5. Was Sie mit der Erstattung machen
  6. Quellen

Bei Arbeitnehmern zieht der Arbeitgeber die Lohnsteuer jeden Monat direkt vom Gehalt ab. Dabei rechnet er mit Pauschalen und weiß nichts über Ihre Fahrten zur Arbeit, Ihr Homeoffice oder Ihre Handwerkerrechnungen. Mit der Steuererklärung holen Sie sich das zurück, was Sie zu viel gezahlt haben. Für Haushalte mit knappem Budget ist das oft der größte einzelne Geldeingang im Jahr.

Muss ich oder darf ich?

Viele Arbeitnehmer sind gar nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Pflicht ist sie zum Beispiel, wenn

  • Sie und Ihr Ehepartner die Steuerklassen III und V oder IV mit Faktor haben,
  • Sie mehr als 410 Euro Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder Elterngeld bekommen haben,
  • Sie Nebeneinkünfte von mehr als 410 Euro hatten,
  • Sie mehrere Arbeitgeber gleichzeitig hatten (Steuerklasse VI),
  • ein Freibetrag in Ihren Lohnsteuerabzugsmerkmalen eingetragen war.

Alle anderen können freiwillig abgeben. Für diese Antragsveranlagung haben Sie vier Jahre Zeit. Bis zum 31. Dezember 2026 können Sie also noch die Erklärungen für 2022, 2023, 2024 und 2025 einreichen. Für 2022 ist das die letzte Gelegenheit.

Was Sie absetzen können

Werbungskosten

Werbungskosten sind Ausgaben für Ihren Job. Ohne Nachweis zieht das Finanzamt automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro ab. Alles, was darüber liegt, bringt Ihnen eine Erstattung. Die wichtigsten Posten sind:

  • Fahrten zur Arbeit über die Entfernungspauschale. Für die Jahre bis 2025 gelten 30 Cent pro Entfernungskilometer für die ersten 20 Kilometer und 38 Cent ab dem 21. Kilometer, und zwar unabhängig vom Verkehrsmittel. Ab 2026 gelten 38 Cent ab dem ersten Kilometer.
  • Die Homeoffice-Pauschale von 6 Euro pro Tag, höchstens 1.260 Euro im Jahr.
  • Arbeitsmittel wie Laptop, Fachliteratur, Werkzeug oder Arbeitskleidung.
  • Fortbildungen, Kurse und Fachbücher.
  • Bewerbungskosten und Fahrten zu Vorstellungsgesprächen.
  • Kontoführungsgebühren, die viele Finanzämter pauschal mit 16 Euro anerkennen.
  • Umzugskosten, wenn Sie wegen des Jobs umgezogen sind.

Wer mit 15 Kilometern Arbeitsweg an 220 Tagen ins Büro fährt, kommt allein durch die Entfernungspauschale auf 990 Euro. Kommen noch ein paar Homeoffice-Tage und ein neuer Laptop dazu, ist der Pauschbetrag schnell überschritten.

Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerker

Für Handwerkerleistungen in Ihrer Wohnung ziehen Sie 20 Prozent der Arbeitskosten direkt von der Steuer ab, bis zu 1.200 Euro im Jahr. Für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigung, Gartenpflege oder Hausmeister gilt ebenfalls ein Abzug von 20 Prozent, bis zu 4.000 Euro. Das funktioniert auch als Mieter: Die Posten stehen in Ihrer Nebenkostenabrechnung. Wichtig ist, dass Sie per Überweisung bezahlt haben und nicht bar.

Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen

Zu den Sonderausgaben gehören unter anderem Spenden, Kirchensteuer, Kinderbetreuungskosten und Beiträge zur Altersvorsorge. Hohe Krankheitskosten, die die Kasse nicht übernimmt, können als außergewöhnliche Belastung zählen, wenn sie eine zumutbare Grenze übersteigen.

So machen Sie die Steuererklärung

Der kostenlose Weg führt über ELSTER, das Onlineportal der Finanzverwaltung. Die Registrierung dauert einige Tage, weil Ihnen ein Aktivierungscode per Post geschickt wird. Danach können Sie die Belegabruf-Funktion nutzen. Daten, die dem Finanzamt schon vorliegen, etwa Ihre Lohnsteuerbescheinigung und die Krankenkassenbeiträge, werden dann automatisch eingetragen.

Wenn Ihnen das zu kompliziert ist, gibt es Steuer-Apps, die durch Fragen führen und meist zwischen 20 und 60 Euro kosten. Ein Lohnsteuerhilfeverein übernimmt die Erklärung für einen Jahresbeitrag, der sich nach dem Einkommen richtet. Er darf Arbeitnehmer beraten, solange keine Einkünfte aus Selbstständigkeit dazukommen.

Belege sammeln

Legen Sie sich für das laufende Jahr eine Mappe oder einen Ordner auf dem Handy an. Belege müssen Sie dem Finanzamt meist nicht mehr schicken, sondern nur auf Nachfrage vorlegen. Sammeln Sie Rechnungen für Arbeitsmittel, die Nebenkostenabrechnung, Spendenquittungen und Nachweise über Fortbildungen.

Was Sie mit der Erstattung machen

Eine Steuererstattung ist eine einmalige Summe, mit der Sie Ihre Finanzen spürbar verbessern können. Ist Ihr Konto im Dispo, gleichen Sie zuerst das Minus aus. Haben Sie noch keinen Notgroschen, legen Sie die Erstattung aufs Tagesgeld. Beides bringt Ihnen mehr als eine spontane Anschaffung.

Quellen

Häufige Fragen

Bis wann muss ich die Steuererklärung abgeben?

Wer zur Abgabe verpflichtet ist, muss die Erklärung ohne Steuerberater grundsätzlich bis zum 31. Juli des Folgejahres einreichen. Wer freiwillig abgibt, hat dafür vier Jahre Zeit. Die Erklärung für 2022 können Sie also noch bis zum 31. Dezember 2026 einreichen.

Kostet die Steuererklärung etwas?

Mit ELSTER, dem Portal der Finanzverwaltung, ist sie kostenlos. Steuer-Apps und Lohnsteuerhilfevereine kosten Geld, nehmen Ihnen aber Arbeit ab.

Kann eine Steuererklärung auch zu einer Nachzahlung führen?

Ja, zum Beispiel bei Steuerklasse III und V, mehreren Arbeitgebern oder Lohnersatzleistungen wie Elterngeld. Bei einer freiwilligen Abgabe können Sie den Antrag innerhalb eines Monats nach dem Bescheid per Einspruch zurücknehmen, wenn eine Nachzahlung herauskommt.