Nebenkostennachzahlung: Was tun, wenn Sie sie nicht bezahlen können?
Eine hohe Nachzahlung aus der Nebenkostenabrechnung bringt viele Haushalte in Not. Bevor Sie zahlen, lohnt sich ein genauer Blick, denn ein Teil der Abrechnungen enthält Fehler.
Inhalt
Die Nebenkostenabrechnung kommt einmal im Jahr, und mit ihr oft eine Nachforderung von mehreren Hundert Euro. Wer keine Rücklage hat, gerät dadurch schnell in Schwierigkeiten. Diese Schritte helfen.
1. Die Abrechnung prüfen
Viele Abrechnungen enthalten Fehler. Prüfen Sie vor allem:
- Abrechnungszeitraum: Er darf höchstens zwölf Monate umfassen.
- Frist: Die Abrechnung muss Ihnen innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugegangen sein. Für das Jahr 2025 also bis spätestens 31. Dezember 2026.
- Umlagefähige Kosten: Nur Betriebskosten, die im Mietvertrag vereinbart sind, dürfen umgelegt werden. Verwaltungskosten, Reparaturen und Instandhaltung gehören nicht dazu.
- Verteilerschlüssel: Wird nach Wohnfläche, Personen oder Verbrauch abgerechnet, und stimmt Ihre Wohnfläche?
- Vorauszahlungen: Sind alle Ihre monatlichen Vorauszahlungen richtig angerechnet?
- Heizkosten: Sie müssen zum großen Teil nach Verbrauch abgerechnet werden.
Sie haben das Recht, die Belege beim Vermieter einzusehen. Wenn Ihnen etwas unklar ist, verlangen Sie die Einsicht schriftlich. Mietervereine prüfen Abrechnungen für Mitglieder, oft für einen geringen Jahresbeitrag.
2. Einwände rechtzeitig erheben
Finden Sie Fehler, schreiben Sie dem Vermieter und benennen Sie die strittigen Posten. Sie haben dafür zwölf Monate ab Zugang der Abrechnung Zeit. Den unstrittigen Teil sollten Sie trotzdem bezahlen, um keinen Zahlungsrückstand entstehen zu lassen.
3. Ratenzahlung vereinbaren
Ist die Nachzahlung berechtigt, aber zu hoch für Ihr Budget, bitten Sie den Vermieter um eine Ratenzahlung. Die meisten Vermieter stimmen zu, wenn Sie sich vor der Fälligkeit melden und einen konkreten Vorschlag machen. Halten Sie die Vereinbarung schriftlich fest. Hilfe beim Formulieren bietet unser Musterbrief zur Ratenzahlung.
Eine nicht bezahlte Nachzahlung zählt bei der fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs übrigens nicht mit, denn dafür kommt es auf die laufende Miete an. Sie kann aber eine ordentliche Kündigung rechtfertigen und wird vom Vermieter eingeklagt. Lassen Sie es also nicht so weit kommen. Mehr zum Thema im Ratgeber Mietschulden.
4. Hilfe vom Amt beantragen
Wer Bürgergeld bzw. Grundsicherung oder Sozialhilfe bekommt, kann die Nachzahlung beim Jobcenter oder Sozialamt einreichen. Die Behörde übernimmt sie in der Regel, wenn die Wohnung als angemessen gilt. Reichen Sie die Abrechnung sofort ein, denn die Nachzahlung wird dem Monat zugerechnet, in dem sie fällig ist.
Auch wer sonst keine Leistungen bekommt, kann im Fälligkeitsmonat einen Antrag stellen, wenn das Einkommen in diesem Monat durch die Nachzahlung nicht reicht. Fragen Sie beim Jobcenter oder Sozialamt nach.
Bekommen Sie Wohngeld, wird die Nachzahlung nicht direkt übernommen. Seit der Wohngeldreform ist aber eine Heizkostenkomponente enthalten. Prüfen Sie, ob Ihr Wohngeld noch zu Ihren aktuellen Kosten passt, und stellen Sie bei Bedarf einen Antrag auf Neuberechnung.
5. Für die nächste Abrechnung vorsorgen
Wenn die Nachzahlung hoch war, wird der Vermieter Ihre Vorauszahlungen wahrscheinlich anheben. Das ist ärgerlich, schützt Sie aber vor der nächsten großen Nachforderung. Sie können die Vorauszahlung auch selbst freiwillig erhöhen.
Noch besser ist eine eigene Rücklage. Legen Sie jeden Monat einen kleinen Betrag auf ein Tagesgeldkonto. Wie Sie einen Notgroschen aufbauen, steht in unserem Ratgeber.
Prüfen Sie außerdem Ihren eigenen Verbrauch. Bei Heizung und Warmwasser lässt sich oft ohne großen Komfortverlust sparen, etwa durch eine niedrigere Raumtemperatur in wenig genutzten Zimmern.
Quellen
Häufige Fragen
Wie lange hat der Vermieter Zeit für die Nebenkostenabrechnung?
Die Abrechnung muss Ihnen spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen. Kommt sie später, darf der Vermieter in der Regel keine Nachzahlung mehr verlangen, außer er hat die Verspätung nicht zu vertreten.
Wie lange kann ich Einwände gegen die Abrechnung erheben?
Sie haben zwölf Monate ab Zugang der Abrechnung Zeit, Einwände zu erheben. Danach können Sie sich in der Regel nicht mehr auf Fehler berufen.
Übernimmt das Jobcenter die Nebenkostennachzahlung?
Wenn Sie Bürgergeld bzw. Grundsicherung bekommen, übernimmt das Jobcenter eine Nachzahlung in der Regel als Bedarf im Monat der Fälligkeit, soweit die Wohnkosten angemessen sind. Reichen Sie die Abrechnung sofort ein. Auch ohne laufenden Leistungsbezug kann ein Antrag für den Fälligkeitsmonat möglich sein.