Wohnen & Alltag

Heizkosten-Nachzahlung: Wann Jobcenter oder Sozialamt zahlen

Eine Nachzahlung von mehreren Hundert Euro für Heizung oder Nebenkosten kann ein knappes Budget sprengen. Das Jobcenter übernimmt solche Nachzahlungen oft, manchmal auch bei Menschen, die sonst kein Bürgergeld bekommen. Es kommt dabei vor allem auf den richtigen Zeitpunkt an.

Von Matteo Oberhauser · Zuletzt geprüft am · 3 Min. Lesezeit

Inhalt
  1. Die Nachzahlung zählt im Monat der Fälligkeit
  2. Wenn Sie Bürgergeld bzw. Grundsicherung beziehen
  3. Wenn Sie keine Leistungen beziehen
  4. Der richtige Zeitpunkt
  5. Schulden aus früheren Abrechnungen
  6. Quellen

Nebenkostenabrechnungen kommen meist im Herbst oder Winter. Seit den Energiepreisen der letzten Jahre fallen die Nachzahlungen oft hoch aus. Wer ohnehin knapp ist, kann sie selten aus eigener Tasche bezahlen. Für diesen Fall gibt es eine Regel, die viele nicht kennen.

Die Nachzahlung zählt im Monat der Fälligkeit

Beim Bürgergeld bzw. der Grundsicherung werden die Kosten für Unterkunft und Heizung in tatsächlicher Höhe übernommen, soweit sie angemessen sind. Eine Nachzahlung aus einer Nebenkosten- oder Heizkostenabrechnung gehört zu diesen Kosten. Sie wird dem Monat zugerechnet, in dem sie fällig ist. Das hat das Bundessozialgericht mehrfach bestätigt.

Daraus folgt eine wichtige Konsequenz. In diesem einen Monat sind Ihre Wohnkosten deutlich höher als sonst. Dadurch kann auch jemand hilfebedürftig werden, der sonst knapp über der Grenze liegt und keine Leistungen bekommt.

Wenn Sie Bürgergeld bzw. Grundsicherung beziehen

Reichen Sie die Abrechnung sofort beim Jobcenter ein, am besten mit der Zahlungsaufforderung des Vermieters oder Versorgers. Das Jobcenter prüft, ob die Kosten angemessen sind, und zahlt die Nachzahlung dann direkt an den Vermieter oder an Sie. Das ist ein Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden.

Prüfen Sie vorher, ob die Abrechnung überhaupt stimmt. Fehler sind häufig, etwa bei der Umlage der Kosten oder bei Positionen, die nicht umgelegt werden dürfen. Wie Sie das prüfen, steht im Ratgeber Nebenkostennachzahlung. Das Jobcenter kann von Ihnen verlangen, offensichtliche Fehler zu beanstanden.

Wenn Sie keine Leistungen beziehen

Für Menschen mit kleinem Einkommen, Wohngeld oder einer kleinen Rente lohnt sich ein Antrag für den Monat der Fälligkeit. Das Jobcenter oder Sozialamt rechnet dann so:

  1. Ihr Bedarf in diesem Monat: Regelbedarf plus Miete plus Heizkosten plus die Nachzahlung.
  2. Ihr Einkommen in diesem Monat.
  3. Ist der Bedarf höher als das Einkommen, bekommen Sie für diesen Monat den Unterschied.

Ein Beispiel: Herr S. verdient netto 1.350 Euro, seine Warmmiete beträgt 650 Euro. Im Dezember ist eine Nachzahlung von 900 Euro fällig. Sein Bedarf liegt in diesem Monat weit über seinem bereinigten Einkommen. Er stellt den Antrag noch im Dezember und erhält einen großen Teil der Nachzahlung als Zuschuss.

Ob und wie viel Sie bekommen, hängt von den genauen Zahlen ab, auch von Freibeträgen für Erwerbstätige und von Ihrem Vermögen. Ein Antrag kostet nichts.

Der richtige Zeitpunkt

Bürgergeld bzw. Grundsicherung wirkt auf den Ersten des Monats zurück, in dem Sie den Antrag stellen. Stellen Sie ihn also im Monat der Fälligkeit, also in dem Monat, in dem der Vermieter das Geld haben will. Bezahlen Sie die Nachzahlung vorher selbst, etwa über den Dispo, und stellen den Antrag erst später, gehen Sie oft leer aus.

Für den Antrag reicht zunächst ein formloses Schreiben. Die Formulare und Unterlagen können Sie nachreichen. Geben Sie den Antrag persönlich ab und lassen Sie sich den Eingang bestätigen, oder schicken Sie ihn per Einwurf-Einschreiben.

Schulden aus früheren Abrechnungen

Haben Sie eine Nachzahlung nicht bezahlt und der Vermieter mahnt, handelt es sich um Mietschulden. Dafür kann das Jobcenter ein Darlehen gewähren, wenn sonst eine Kündigung droht. Wie das funktioniert, erklärt der Ratgeber Jobcenter-Darlehen. Bei Gas- oder Stromschulden mit drohender Sperre helfen die Schritte im Ratgeber Stromsperre.

Quellen

Häufige Fragen

Muss ich die Nachzahlung zurückzahlen, wenn das Jobcenter sie übernimmt?

Nein, wenn es sich um eine Nachzahlung für den laufenden Leistungsbezug handelt und die Kosten angemessen sind. Dann ist das ein Zuschuss. Nur bei Schulden aus der Zeit vor dem Leistungsbezug gewährt das Jobcenter meist ein Darlehen.

Was ist, wenn die Heizkosten als unangemessen hoch gelten?

Dann übernimmt das Jobcenter oft nur einen Teil. Prüfen Sie die Begründung. Bei einem schlecht gedämmten Haus oder einer alten Heizung ist ein hoher Verbrauch nicht Ihre Schuld, das können Sie im Widerspruch vortragen.

Hilft auch die Wohngeldstelle?

Wohngeld enthält eine Heizkostenkomponente, übernimmt aber keine einzelne Nachzahlung. Wohngeld-Haushalte können für den Monat der Fälligkeit einen Antrag beim Jobcenter oder Sozialamt stellen, wenn das Einkommen dann nicht reicht.