Tafel und Sozialpass: Wer berechtigt ist und wie Sie sie bekommen
Die Tafel und der Sozialpass sind zwei der einfachsten Wege, mit wenig Geld besser über den Monat zu kommen. Beide stehen mehr Menschen offen, als viele denken.
Inhalt
Tafeln und Sozialpässe sind kein Almosen. Sie sind ein Teil der sozialen Infrastruktur, den Millionen Menschen nutzen: Rentnerinnen, Alleinerziehende, Studierende, Menschen mit Teilzeitjob. Wer sie in Anspruch nimmt, entlastet sein Budget und gewinnt Spielraum für Miete, Strom und Schuldenabbau.
So funktioniert die Tafel
Tafeln sammeln Lebensmittel, die im Handel nicht mehr verkauft werden, aber noch gut sind. Ehrenamtliche geben sie an Menschen mit geringem Einkommen weiter. In Deutschland gibt es mehr als 950 Tafeln mit vielen Ausgabestellen. Die nächste finden Sie über die Suche auf tafel.de.
Bei der Ausgabe zahlen Sie meist einen symbolischen Beitrag von 1 bis 3 Euro. Was es gibt, hängt von den Spenden ab: häufig Obst, Gemüse, Brot, Milchprodukte, manchmal Fleisch oder Drogerieartikel. Bringen Sie eigene Taschen mit. Grundnahrungsmittel wie Nudeln, Reis oder Öl gibt es seltener, die sollten Sie weiter selbst einplanen.
Wer bei der Tafel einkaufen darf
Jede Tafel legt ihre Regeln selbst fest. Fast immer berechtigt sind Menschen, die einen dieser Nachweise haben:
- einen Bescheid über Bürgergeld bzw. Grundsicherung,
- einen Bescheid über Grundsicherung im Alter oder Sozialhilfe,
- einen Wohngeld- oder Kinderzuschlagsbescheid,
- einen Rentenbescheid mit niedriger Rente,
- einen BAföG-Bescheid oder einen Nachweis über Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Wer keinen Bescheid hat, aber wenig verdient, kann oft mit Lohnabrechnung und Mietvertrag nachweisen, dass das Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt. Fragen Sie bei der Tafel nach, welche Unterlagen sie sehen möchte.
Ablauf beim ersten Besuch
Beim ersten Mal melden Sie sich bei der Anmeldung oder in der Sprechstunde der Tafel. Dort werden Ihre Daten aufgenommen und Sie bekommen einen Ausweis. Darauf steht oft ein fester Ausgabetag und eine Nummer, nach der aufgerufen wird. Bei großer Nachfrage führen manche Tafeln eine Warteliste. Es lohnt sich dann, bei mehreren Tafeln in der Umgebung zu fragen. In Notlagen ohne Tafel-Ausweis helfen Suppenküchen und Bahnhofsmissionen, die im Ratgeber Kein Geld für Essen beschrieben sind.
Was ein Sozialpass ist
Viele Städte und Landkreise geben einen Sozialpass aus. Die Namen sind unterschiedlich: Familienpass, Stadtpass, Kulturpass oder einfach der Städtename plus Pass. Mit dem Pass bekommen Sie Ermäßigungen, zum Beispiel:
- auf Monatstickets im Nahverkehr,
- in Schwimmbädern, Museen, Theatern und im Zoo,
- bei der Volkshochschule und in der Musikschule,
- bei der Bibliothek,
- bei Ferienangeboten für Kinder.
Welche Rabatte es gibt, steht auf der Internetseite Ihrer Stadt. Suchen Sie nach dem Namen Ihrer Stadt und dem Wort Sozialpass.
So beantragen Sie den Sozialpass
Zuständig ist meist das Sozialamt oder das Bürgeramt. Sie brauchen den Personalausweis, ein aktuelles Foto und Ihren Leistungsbescheid. Bei Wohngeld oder Kinderzuschlag fügen Sie diesen Bescheid bei. Der Pass gilt in der Regel so lange wie der Bescheid, meist ein Jahr, und muss danach verlängert werden.
Mit dem Pass und dem Bescheid kommen Sie oft auch an Sozialtarife außerhalb der Stadt, etwa beim Telefon oder beim Deutschlandticket. Einen Überblick gibt der Ratgeber Sozialtarife und Vergünstigungen. Wie Sie Ihr Budget danach neu sortieren, steht im Ratgeber Geld reicht nicht bis zum Monatsende.
Quellen
Häufige Fragen
Muss ich bei der Tafel Bürgergeld beziehen?
Nein. Die meisten Tafeln akzeptieren alle Nachweise über ein geringes Einkommen, auch Rentenbescheide, Wohngeldbescheide oder Lohnabrechnungen. Die genauen Regeln legt jede Tafel selbst fest.
Darf ich jede Woche zur Tafel?
Meist ja, zu festen Ausgabezeiten. Manche Tafeln vergeben bei großer Nachfrage nur alle zwei Wochen einen Termin. Sie bekommen dann einen Ausweis mit Ihrem Ausgabetag.
Gilt der Sozialpass auch in anderen Städten?
In der Regel nicht. Der Pass gilt für die Angebote der Stadt oder des Kreises, der ihn ausstellt. Einzelne Angebote, etwa im Nahverkehr, können für einen ganzen Verkehrsverbund gelten.