Bank hat das Konto gekündigt: Was Sie jetzt tun können
Ein Brief von der Bank, das Girokonto wird in zwei Monaten gekündigt. Ohne Konto keine Miete, kein Gehalt, keine Lastschrift. Sie haben aber ein gesetzliches Recht auf ein Basiskonto, auch mit Schulden und schlechter SCHUFA.
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Banken kündigen Girokonten häufiger, als viele denken. Gründe sind wiederholte Rücklastschriften, ein ständig überzogener Dispo, Kontopfändungen oder einfach, dass das Konto für die Bank unrentabel ist. Für die Betroffenen ist das ein Schock. Ohne Konto lässt sich kaum ein Alltag organisieren. Das Gesetz garantiert aber jedem, der sich rechtmäßig in der EU aufhält, ein Konto mit Grundfunktionen.
Wann die Bank kündigen darf
Ein normales Girokonto ist ein unbefristeter Vertrag. Die Bank kann ihn ordentlich mit einer Frist von mindestens zwei Monaten kündigen, ohne einen Grund zu nennen. Fristlos darf sie nur bei einem wichtigen Grund kündigen, etwa bei falschen Angaben bei der Kontoeröffnung oder bei Straftaten über das Konto.
Bei Sparkassen gelten in einigen Bundesländern zusätzliche Regeln aus dem Sparkassenrecht. Sie dürfen dort nur aus sachlichen Gründen kündigen. Fragen Sie im Zweifel nach dem Kündigungsgrund und lassen Sie die Kündigung von einer Verbraucherzentrale prüfen.
Das Basiskonto: Ihr Recht auf ein Konto
Seit 2016 haben Verbraucher nach dem Zahlungskontengesetz einen Anspruch auf ein Basiskonto. Jede Bank, die Girokonten für Verbraucher anbietet, muss es eröffnen. Das gilt auch, wenn Sie:
- einen schlechten SCHUFA-Score haben,
- Schulden haben oder ein Konto gepfändet wurde,
- keinen festen Wohnsitz haben,
- Asylsuchende oder Geduldete sind.
Mit dem Basiskonto können Sie Geld einzahlen und abheben, Überweisungen und Daueraufträge ausführen, Lastschriften empfangen und mit einer Debitkarte bezahlen. Einen Dispo gibt es nicht. Die Gebühren müssen angemessen sein. Mehr zu Kosten und Antrag steht im Ratgeber Basiskonto.
So beantragen Sie das Basiskonto
Banken haben dafür ein einheitliches Antragsformular, das Sie auf deren Webseite oder in der Filiale bekommen. Bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Ohne festen Wohnsitz reicht eine Postanschrift, etwa bei einer Beratungsstelle.
Die Bank muss innerhalb von zehn Geschäftstagen entscheiden, nachdem der vollständige Antrag vorliegt. Lehnt sie ab, muss sie das schriftlich begründen. Ablehnen darf sie nur in wenigen Fällen, etwa wenn Sie schon ein Konto in Deutschland haben, das Sie tatsächlich nutzen können, oder wenn Sie in den letzten drei Jahren wegen einer Straftat gegen die Bank verurteilt wurden.
Stellen Sie den Antrag am besten sofort nach Erhalt der Kündigung. Dann ist das neue Konto bereit, bevor das alte schließt.
Wenn die Bank ablehnt
Lehnt die Bank den Antrag ohne zulässigen Grund ab, haben Sie zwei Wege:
- Sie beantragen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, ein Verwaltungsverfahren. Die BaFin kann die Bank verpflichten, das Konto zu eröffnen. Das Verfahren ist für Sie kostenlos.
- Sie wenden sich an die Schlichtungsstelle der Bank, etwa den Ombudsmann der privaten Banken oder der Sparkassen.
Beides können Sie gleichzeitig mit einem Antrag bei einer anderen Bank angehen.
Das alte Konto abwickeln
Bis zum Ende der Kündigungsfrist läuft das alte Konto weiter. Nutzen Sie die Zeit:
- Neues Konto eröffnen und als P-Konto führen lassen, wenn Pfändungen drohen.
- Arbeitgeber, Jobcenter, Familienkasse und Rentenversicherung die neue IBAN mitteilen.
- Daueraufträge für Miete und Strom auf das neue Konto umstellen.
- Lastschriftgläubiger informieren. Banken müssen beim Kontowechsel helfen und auf Wunsch Daueraufträge übertragen.
- Einen negativen Saldo auf dem alten Konto klären. Nach der Kündigung wird ein Dispo sofort fällig. Bieten Sie der Bank eine Ratenzahlung an, bevor sie die Forderung an ein Inkassobüro abgibt.
Ist das alte Konto bereits gepfändet, hilft der Ratgeber Konto gepfändet: die ersten 48 Stunden.
Kündigung eines Basiskontos
Hat die Bank ein Basiskonto gekündigt, schauen Sie genau hin. Die Gründe sind gesetzlich eng begrenzt. Zulässig ist eine Kündigung etwa, wenn das Konto mehr als 24 Monate nicht genutzt wurde oder wenn Sie mit Entgelten von mehr als 100 Euro in Verzug sind und eine Zahlung nicht absehbar ist. Pfändungen, Schulden bei Dritten oder ein schlechter Score reichen nicht. Halten Sie die Kündigung für unzulässig, beschweren Sie sich bei der BaFin.
Quellen
Häufige Fragen
Darf die Bank mein Konto wegen einer Pfändung kündigen?
Bei einem normalen Girokonto ist das mit zwei Monaten Frist möglich, weil die Bank keine Begründung braucht. Bei einem Basiskonto ist eine Pfändung kein zulässiger Kündigungsgrund.
Was passiert mit meinem Guthaben nach der Kündigung?
Die Bank muss Ihnen das Guthaben auszahlen oder auf ein anderes Konto überweisen. Ist das Konto gepfändet, gilt die Pfändung auch für das Restguthaben, soweit es den Freibetrag übersteigt.
Kann ich das neue Konto gleich als P-Konto führen?
Ja. Sie können ein Basiskonto direkt als Pfändungsschutzkonto eröffnen oder es später umwandeln lassen. Jede Person darf aber nur ein P-Konto haben.